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Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung
schafften desMM.
Ob es erb-ämter v.«be.
sten zufüget und immer weiter erstrecket/ge-klaget hat. Wie unten etwas mehr hievon fol-get.
^A-.v-und Einige wichtige lehnschafften hat dasStifft zu verleihen/ darunter schloß und bürg" Hexdelberg / desgleichen die GrafschafftStahlbüchel: Dargegen es die meisten dörf-fer hinwieder als keulls odlsra von Chur-Psa!tzzu empfahen hat.
Welche geschlechter die Erb-amter desHochstiffts führen/ ist mir unersorschet/ oder obes vielleicht wegen feiner armuth gar keine ha-be/denn es sind doch die onera dabey/ daß derErb - Marschall bey den Srifftern das pferdundzugehör pflegt zubekommen/ worauff derBischoff seinen einritt halt. Der Erbschen-cke bekommt alle ausgetrunckene oder ange-zapfte gefäße / und dest ersten mund - becher.Der Hofmeister hat das tasel-silber / der Käm-merer die lehn - und sieget - gelder. Der Erb-Küchenmeister hat das essen/und was geschlachtoder angeschafft worden und übrig bleibt.
Vischöffl, re- Die Bischöffliche reside»ry ist vürnsteil!/vormahls aber zu Idenburg. Als die Fran-tzosen A.1688 bey auoübung des frieden-bru-ches/ wider die dem etlich und achzigjahrigenalten Fürsten / Bischofs Johann Carln/gegebene parols, das hohe Stifft und Dom-kirche samt allen/was dahin geflüchtet war/undallen andern kiöstern und die stadt Wormsjammerlich mit feuer verheereten/und alles zugründe risten/wolle dieser alte Herr sein lebenin der kirche gelassen haben/ daserne man ihnnicht mit gewalr in sicherheit gebracht. Esentbielten S. Fürst!. Gn. sich hernach im cxMozu Zrancksurt am Mapn/ allwo sie den 29Sept. 1691 die schuld der natur bezahlet.
Waren. Das wapen des Hochstiffts Worms ist imschwachen felde ein schragrechts gelegter silber-ner schlüssel mit acht Andreas-creutzlein vongolde besäet. Auf dem güldenen Helme er-scheinet ein roth sammet küßen / auf welchem ei-ne sechseckigte tafel/ darinnen das blskon desStiffts erscheinet. Die leisten sind weiß / undan jeder ecke ein pfauen-spiegel zu sehen. Diehelmdecken sind gelb und schwach.
Einküllffte. Die ejnkünffce eines Bischoffs sollen nachSprengen vorgeben sich nicht über sOOO thlr.erstrecken/ es ist aber die rechnung wohl zu ge-ringgemacht.
Zu L.adenburg und an der feste zumStein hat Chur - Pfaltz das conaommwmprserencüret/über welcherzwey-herrschafft abersich zwischen Churfürst Carl Ludwigen beyRhein/ und Bischoff Hugo Eberharden zuWorms A. 1661 eine hefftige ctjscrepsntz ent-sponnen/ indem Bifchofflicher feiten dargethanwerden wollen / daß Chur - Pfaltz von zelten
Streit mitChurwegen Ladniburs.
Pfaltzgr. Ruprechts/ Churfürstens/ und Bi-schoff Eckhards A. C. IZ8? solch cuntiomimua,nicht eigenchümlich / sondern psandsweise vor21QOO fl. die endlich auf »5000 aus vorher ge-gangenen erlaß herabgefttzet worden/ besäße/und dahero schuldig scy/gegen erlegung despfandschiliings/den er zugleich ^Kerirct/wiederabzutreten. Diese irrung erwüchse an denReichs-Hoftath/und wurde auf Churf. Io«
Hann Philipps^! Mayntz/ welcher auch be-nanntem Bischoff zu Worms tücceöiret/ unddieses Stifft seinem Ertz-Stiffte auf i o jghrlang incorporiret/ A. 167z den 22 Zun. in conru.msciuln und also erkannt/ daß Chur-Pfaltz ge-gen das Wormsische oblacum seine helffte anLadenburg wieder abtreten sollen. Wieweitaber Chur-Psältzischer feiten aus vorgeschütz-ter Nullität undparcheiligkeit diesemurtheilkei-ne folge geschehen/ hat Chur-Mayntz die execu-rion thun wollen/ darüber es zur thätlichkeit/und/selbige zu dämpffen/zur Kayserlichen legue.ltrsrion kommen/ biß endlich der pfand-schillmgangenommen/und die rellltution des Wa-schen antheils ans Stifft zu wercke gerichtetwerden müssen.
Mit der stadt Worms hat es in kirchen - ce- Zweitremonien wegen allzuweiter exrcnllon der Ca-der Mtholischen procelllonen/und daß auch dienen - tragenden und mitgehenden bauren dievenersrion als lebendige heiligthümer von denEvangelischen bürgern allda mit zwang erhabten wollen/so wohl wegen anderer dinge in po-liücis streit gegeben / sonderlich wie weit derRath zu Worms das Fürst!. Hofgericht / dahinvon dem Rath nach den alten psckis die appell»-nvnez ergehen/relpeäiren sollen/welches seinensprenge! zu sehr erweitert. Wiewohlnun nichtallein der Bischoff/sondern auch der Rath undbürgerschafft zu Worms im wahrenden vori-gen Frantzöischen kriege im exilw leben müssen/sind doch die prXrcnlloncs und eingriffe immerweiter gangen/haben auch nach dem Nyßwicki-sehen frieden noch mehr zugenommenzS.CHur-fürstl.Durchl.zu Pfaltz / als Schuyherr derstadt/wurden zwar um hülste implori'ret/es lässetsich aber natürlicher weise nicht anders urthei-len/als daß dero Hr. bruder/des jetzigen Hn.Bischoffs Höchst. Durchl. bey einem sobavora-blen Richter nicht sachfällig werden dürf-fen. ^ .
Aus oberzehltem erhellet/daß diereligionimWM'StiffleWorms nicht durchgehends Römisch-Catholisch/sondern ein großes theil der unter-thancn der Evangeltsch protestirendenlehre beypflichtig sty/ dahero auch diese bißherviel erdulten/ und an denen noch unerörterten
religions-grsvsmlujbuz ein ziemlich antheiibeytragen müssen.