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vom heil. Römischen Reich.
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an das Hauß Wittenberg / und von dar än^äell^ ^,, ^—-
Würtzburg gekommen. I.... Heydenfeld / Hnmnelpfor-
M--» 3? denen Würtzburgischen landen wird ^ Einbach/ Riyingen/
^dUMpnurdieRomisch-Catholischereligiongetrie- " ^
M- den/ und hat sich die Geistlichkeit darinnenziemlich angebauet/ wie sie denn ausser demDomstifft in der stadc annoch hat die StissterNeu-Münster/ Haug/undSt. Vurchardi.
St. Johann zu Römgshofen/ Maid-brunn Münchsberg / Ncuenstatt/ Ober-zell/ Ostheiin/ paradeiß / Schrvaryach/Theres/ Tricffenstem/Unterzell/ wech-terswmckel/u. a.m. Zu Würtzburg hat—— es eine von ^^isch. Johannsen A. 14^3 an-Auff dem lande aber sind folgende klöster: gerichtete Universität / um welche sich ober-Aura / Bilshausen / Vrumbach / Nurck- meldter Bisch. Julius Echter von Mespel-hauftn / Dickelhausen / Ebrach/ Frauen- brunnfehr verdient gemacht und selbige er-rath / Gerlachsheün / Grünau / Haußen/ neuert.
Mes ersten AbsatzesieDster Wunct:
Von
hrer WoZfurstlMurDlauWgkeit/
dem Gerrit Vischoffe zu Worms.
MM diesesWßW.
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An will vor gewiß ausgeben/ob sty dieses Bistthum vor-mahls zu Bisch. VictorsZeiten/welcher A.C. 346 dem
^ (^oncilio zu Cölln beygewoh-
net / ein Erystifft/ und so wohl wegen derprXl-ogZtiv des jui-jz merropolirani, als auch weildie Könige der Francken alihier relickret/ingroßem ansehen / und ihme das StisitMayny unterwürfflg gewesen / biß auffsI. C. 729/ da unter K. f-pino und PabstLreKorjo I!I der stuhl zu Mayntz an dessen statterhaben/und Worms durch seines Ertz-Bi-schoffs (Zcrvilü verschulden/welcher/ seines imThüringischen krieg gebliebenen Vaters Ertz-«. Bisch. Leroläl tod zu rächen/den thäter auffJsabs art mit eigener Hand ermordet/undsich solcher gestalt irregulär gemacht hatte/ her-unter gesetzet worden/ welche clegrZ^rjon dieSnffts-lande und stattliche einkünffte der-Massen gcschwächet/ daß es seine bcnahmungauch von dem armuth nehtnen müssen.Nichts destoweniger verwaltet solches einPrintz/der von denDurchlauchtigsten Häuftrn^!eutschlandes entsprossen/nemlich derHoch-
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. zu Worms/ :c. des Heil. Rom. ReichsÄÄ^ürst/pfalygraf bey Rhein/ welcher nachtödtlichem hintritt seines Herrn brudersPfattz-Gr. Ludwig Antons zu Franckfurt amMayn im Johanniter-hofe den i^Jul. 1694zu dieser Bischöfflichen würde erhoben wor-den. Dessen hohe ankunsst und völlige titula-tur haben wir bereits im dritten punct gemel-det.
Ws^' DasHochstiffeworms oder dasworm-^'sergau ist von einem kleinen bezirck/ und liegtvon derPfaltz am Rhein gantz umschlossen/welcher fluß es auch in zwey theile absondert.Was vor örter darzu gehören / last sich ausder von Ihr. Hochfürstl. Durchl. angegebe-nen st>eciiic3rjon der Frantzöifthen beschädi-Erste Haltpt - Handlung.
Zungen halber ersehen.Es waren aber darinnenenthalten / die stadt Ladenburg/ Necker-hausen/ Straßheim/Altenbach/ Stin-ges und Hinterheubach/Lampertheim/Northeim/ Hofheim/ Hemsbach/ Lauden-bach/ Horchheim/ wemsheim/wißo-penheim/ Roxheim/ Bobenhem,/ Morsch/Dirensiejn/ Lammersheim/ Hettcnheim/Lemnngen undRambst/ ohne die Stifftecund klöster/ und schätzten sie die schaden auff1262749 thlr.Die dörffer Hemsbach/Suly-bach/ wie auch Ober-uno Nieder-Lauter-bach/ hat dasStifftvonChur-Pfaltz A.^485erkaufft/ welchen kauff aber der Pfaltz-Grafvor etwa hundert jähren auch ckhmtiret/ undsich dieser dörffer mit der reformatio!, und ze-hendlichen obrigkeit angemaßet.
Das Dom-Tapitul bestehet ausiz esoo-Do^C«xi->niciz und etlichen Oomicellariis, deren anzahl^'nicht allemahl einerley. Die hohen Capitu-lar-amtersind die probstey/ <7ukoäie, Scho-lasierey/dantorac, 8enonst,und ersodert al-ten Stifftmäßigen Adel.
Es besitzet zwar ein Bischoff das ärmsteSeifst in der so genannten Pfaffen-gassen/welches aber gleichwohl der mächtigsten einem/nemlich Würtzburg/die prsececlentz clistzurirct/ Vorzüge desund auch würcktich mit ihme slrerniret. DaßHschsttffts.es aber das ärmste gegenwärtig ist/rühret da-her/daß der unterlhan den Herrn aus seinemeigenthum ausgetrieben/ sich dasselbe zugeeig-net/ und allzumachug worden ist. Jedoch istein Bischoff zu Worms des Ober-Rhemi-schen B^reyses OireHnr und ausschretbenderFürst. Uber die stadt Worms aber hat er/ungeachtet ihm die Huldigung daselbst gesche-het/ auch ihm die Dom-kirche zustehet / keinegerichtbarkeit/ sondern muß dieselben bey derimmeäictät/ und denen Reichsstädtischen juri-buz lasten. Wiewohl seither einigen jährendie arme stadt gewaltig über allerhand ein-griffe und beschwerungen/ welche ihr dieCa-tholische Geistlichkeit bey ZroceKonen und son-Xx sten