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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
338
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ZZ8

DcS Europäischen Herolds erste Hanpl-Handlung

aus welchem noch ein bougvetlein schwachefed ern hersürgehen. Die helm-decken sMweiß und schwartz.^

Es würde der ^clminlNrsror dieses Hoch- Ei„küiGmeisierthums ein großmachtiger und reicherFürst seyn/ wenn ihme nicht so viel hauser in al-len orten entzogen worden / und die übrigenbraucht haben. Älleine/auf den Hevrn Hoch- guter im Rom. Reiche nicht so weitläufigund Temschmeister wieder zu gelangen/so wird zerstreuet/ und denen krlegscheschtverungen a-^n sG

handlungen 5. ,49 segg. einbracht worden.Wobey noch dieses anzumercke«/daß der Or-denS-Hochmeifter krafft eines sonderbaren vomPabste erhaltenen pnvile^ll befugt ist/ einewohlverdiente tavffere pcrson in Adelstand zuerheben ; welches gerechtsams sie sich aber invorigen keculis mehr / als in denen letztern ge-

KKKt.».

derftlbe zwar auf Reichs-tagen immeäisre nach lenthalben unterworffen waren. Daher auch^"^

Des Herrn Nisany und also noch vor Bamberg im bey dem Retche tnehrmayls klagen gefuhret/A^lim. dxj

Fürsten-Rache aufgeruffen /darwider aber und absonderlich die ln^ersr.ondes msrncuts. Ww Di-

Reich6-und Hamberg proreliiret/ und zum wenigsten die rischen anschlags aus folgenden Ursachen gesu- suchet.

feßion auf

Kreyß-tagen. z^ernaciv in der stelle und stimme zu behaupten chet worden/ daß nemlich/ob zwar das alte ms-befiißen ist; wie denn die alten Reichs-abschie- triculZr-conungenr zu allen acht Balleyen ^eut-de Bamberg allen andern Bischöffen vor / den sehen gebiets gehöre/ und sie nach dero Ritter-Deutschmeister aber denenselben fast ingesamt Ordens anschlage D das übrige ^ aber dasnachsetzen / jedoch wird er auf Francklschen Meisterthum uud die demselben mcorpochteRreyß-tagen so hoch nicht tractiret / sondern Balles Francken zu entrichten hätten/ so sei)nnnmt seine stelle zwischen Brandenburg- doch diesem die gantze last zugewachsen/ jmte-Onolybach und Henneberg; dabey zwar die- mahl Elsaß und Burgund neben Coblenyse rsnon angezogen wird/ daß er daselbst nur und am Etsch als unmittelbare Reichs-Stän-als ein Prälat und wegen der Valley zu Iran- de ihren besondern anschlug hätten/ (inmassmcken erscheine. Diewei! aber die Valley auch die Land-Commenthuren zu Reichs-undFrancken keinen immeMscen Reichs - Stand Kreyß-tägenberuffen werden)dieBalleyOe-conlluuiret/ so stehe ich in denen gedancten / es sterrnch unter und ob der Ens thäte alshaben sich Bamberg / Würtzburg und die ein Oesterreichischer Landstand anderswohinFürsti. Bratidenburgischen Hauser bey dein ihre concurrentz/ thcils wären in fremden han-alten aufReichs-tagen üblichen rang erhalten / den/ und dem Reiche cl« faÄo vorenthalten/und denHochmeister hoher nicht/als seine teilen als Mastricht und L-ocharingen/ wie auchauf Reichs - tagen zur selbigen alten zeit gebt- Utrecht : theils gehörten mit gewisser maße/ten/ bey seiner einkunffc in den kreyß hinauf wie die Thüringischen/ demChur-Hauserücken lassen. Sachsen zu/ (welche auch landsaßig und stellt

die anzeige that/daß er furohin nom,o.e desneuen Hoch-und Teutschmc isters Hochfürstl.

gen Chur-Sachsen prorellsnao bedungen undin das Reichs -conclulüm eingerücket worden/

Durchl. votum und lttlionem führen solle / daß die in der Hochfürstlichen Temschmeiste-

der Magdeburgische Gesindte wider den ti« rischen a^luÄ-on gebrauchte unerfindliche 2,.

Gtrcitn,?- tttl eines ^amln.ttrurom oder Hochmeisters serra dem Chur-Hause zu Sachsen an dero

U^rtitu-m pr^ nie- Landes-Fürstlichen Hoheit und denen alten

manden gestünden / prorettirte. Hergegen und neuen vertragen zu keiner zeit zu keinem

ppmeMret der Orden wider Chur-Branden- verfang angezogen werden sollen. Jnmas-

burg/und will ihme durchaus kein Hertzogthum stn denn auch dieses Chur-Hauß und andere

allda noch lande und leute gestehen/ und hat erb-vcrbrüderte Chur-und Fürstliche Häuser

nun wider die Königliche Cron- annehmung das p--XcjicAtHock-undTeutschmeister nicht ge-

aufPreußengewaltig mit schrifften am Pabst- ben / sondern bloß Teutschmeister nachdemal-

lichen/ Kavsertichen/Königlichen und bey denen ten^Cantzeiley -ttylo zu schrekben pflegen.Reiche-Höfen gestritten.

Wapen des

HcrrnHoch-haben

Mttsterv. schwartze und güldene belilgte

Ordens-creutze also gesteliet/daß es an vier en-. den etwas bervorgangen. Sonst aber beste-het des HochuieisterthumS wapen-kleinodineinem snberfarbigcn schilde / darinnen einschwartzcs crcutz / und auff diesem wieder einanders güldenes mit iiiien am ende bezimescreutzlein in desfin mittel-puncr ein gülden

Frankreich demselben die in Lotharingen/Luxenburg/ Elsaß/ Sund - und Brißgowliegende/ und mit der reun-on keine verwand-schafft habende Ordens-guter und Commen-thureyen wider die ftiedens- schlüffe und densi-mMitz - trattat entziehen/ und dem Ordendes Hospitals S. Lazari zu Pariß zueignenwolte. Man nahm am Frantzöischen Hose

schildlein mit dein schwachen Reichs-adler zu zum p-^rexr, daß der Teutsche Ritter-Orden

finden. Ausfdiesem Ordens-Haupt-schilde gantz erloschen wäre/und deffn guter unter

ruhen zween gekrönte Helme / auff deren er- der fremden/ ja wohl gar unter der so genann-

stcrn ein geschloffner weiffer fing / mit dem ten ketzer-uiu^sciosistünden/könten also diese!

schwartzen creutze bemercke?/ herfürraget. Aus ben ietztgemeldter Ritterlichen gesellschafft mitdem andern siebet eine achteckigte silberweiße gutem recht zugeeignet werden. Wie nun der

tafel/ welche das Ordens-zeichen darstellet; HerrHochmndTeutschmeister über solch har-jedes eck schließet mit einem güldenen knopffe/ tes verfahren bey S. Allerchrist!. Majesi. be-schwer

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