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Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung
(6) Man habe auch schon exempe!/ daß an-dern/die ins ChurfülMche Collegium einzu-dringen sich gelüsten lassen/die bitte abgeschla-gen worden / dergleichen mit dem hohen Ertz-hause Oesterreich undLerKlem<z«bor, der dochdas Königreich Hungarn gleichsam in
dem Reiche zubringen wollen / zu beweisenwäre.
(7) Und da man von cranzl-mon der Chur-würde im Reiche zusprechen gehabt / hätte derKay/er mit ralh und zuthun der Fürsten undStande/und nicht allein mit etlichen aus demcollsAio LieHorali verfahren / inmassen auchSachsen und Brandenburg selbst gegen Kay-ser Ferdinanden Ii bey Übertragung der ChuraufBayern dergleichen prmcipi« geführet; wa-re nun dieses bloß bey Veränderung der fami-lien oder der linien bey denen Churhäusern imReiche geschehen / desto unumgänglicher seynöthig/vor anlegung einer neuen Chur auf ei-nem allgemeinen Reichs-tage mit Chur-Für-sten / Fürsten und Ständen zu handlen / obsnothwendig und nützlich sey / ein solch neueswerck vorzunehmen?
(8) Und da fürgcwendet werden wslte/ esgebührete dem Fürstl. Hause Hannover dieserrecompen, wegen guter meriten gegen dasReich/ und müsse man es mens^ren/ daß esnicht Frantzöische parthie kiesete / es hatte sichauch inHungarn vor die Christenheit gegen denOttomannifchen L>omm«r sehr verdient ge-macht/welche momenra zu?lug>purg schon vor-kommen / aber von keinem Fürsten oder Stan-de dargegen etwas gereget worden/ folglichstillschweigend Ihrer Kays.Maj. vorhaben ap-prvbiret worden wäre re. So dienece dochzur antwsrt/daß es eine sache von bösem exem-pel sey/ wann man einem um deßhalben einedem andern oder dritten manne so nachtheiligeprXroßzriv darum geben wolte/ daß er gegensein Vaterland keine bösen conti!,« führe.Die gegen Frankreich publictt'te «vocscorisund kriegs-6ccl->5srion wären von dem Fürstl.Hause Lüneburg eben so wohl als von andernMic-Ständen beschlossen / folglich selbiges/owohl daran verbunden. Andere Fürsten hät-ten ihre mer-rü nicht weniger vor sich/ so gegenden Oecidemalischen als Orientalischen erb-feind/ verlangten aber nicht mit anderer ihremschaden solche prXjucllc-rliche remunerarioues;zu Augspurg si'y kein Reichs - Fürst zugelassen/sondern ausgeschlossen worden/ folglich wäreda weder zu-noch Mißstimmung geschehen/ undgehöreten dergleichen hohe momemöse clelwe-ranonez» so das ganhe Reich angiengen / nichtauf eo!!^i«!-und Wahl - sondern allgemeineReichs-täge / welches Kayser Ferdinand IiiA. 1647 und 1652 gar hocherleuchtet erkandt/und an die Stände gebracht hätte / daß ohneeinwilligung der Churfürsten und Stände keinmehreres Lle6lor«r wider die güldne bulla ein-geführetwerden könte undsolte/folglich alleinum des lieben friedens willen die Stände er-suchet worden/in die achte Chur-ckßnitätzu wil-ligen.
Gegend. Ob nun wohl hierauf geantwortet worden/und verthep daß ^ (1) keine commitlion oder solcher auftrugdigung der im Reiche bekandt/ noch von denen Fürsten jehierauf provoctret / weniger ein äocumenrua»
pcrpemX commitlloni, proäucw'et worden / oder
werden kömc/und da der numerus m^Nieusinacht verwandelt worden wäre/ warum sey erauch nicht auf neun zu erhöhen ? Wann es Ih-rer Kays.Maj. und dem Churfürstl. Collegwnach denen mchrern stimmen beliebig wäre/und es die gemeine Wohlfahrt erforderte. Essey in der güldnen bulla kein verbot/wiewohldiese auch nicht Xtern« !ex oder ausser Verände-rung geblieben: andere zeiten/ andere sitten:Die Westphalische tractaten hätten es gezeigt/dort wäre die occslion der friedens-Handlung/hier grosse merir« und des Reichs nutzen. Dorthatte man eine Chur zur ksrjzkü.vu emesStandes/der seine Chur und lande verlohren/ausgegeben/hier käme eine remuner»r,on eineshochverdienten Fürsten in obacht/ welcher demReiche in Ost-und Westen grosien vortheilVet'schasset. Das luürumevrum t'sciz wüstevon keiner proktbwion auf die neunte Chur.Es stünde bey KaysMai.das arbirttum, wel-ches auch so gar mit Hintansetzung ihresEchhau-ses bey dieser lublimsrion treue meriwu zu ver-gelten besiissen wäre / und da sie Könige undFürsten cremen könte/ wer wolte ihr denn zielund maße setzen/noch einen Churfürsten zuma-chen?
^6(2) ob es nökhig oder nützlich/ davonwaren Ihre Kays.Maj. den Fürstlichen undReichs-jtädtischen epll<8''«rechens?hafftzuge-ben nicht verbunden. Und da der achte Chur-Fürst/da man ob p«r!t«rem votorum mehr be-denckens machen können/dieKayserl. Oberge-walt und Majestät nicht verkleinert/ noch diecommunic«cione8, so vor das ChurfürstlicheLol-leg!um gehören/nicht schwerer gemacht oder ge-hindert/ würde es der neunte auch nicht aus sichselbst rhun/beyfällig könten auch wenige sovielschwierigkeiten als ihrer viele machen. Zur ftie-dens-liebe undguremcomportcmenc des neuenHerm Churfürstens und dero potter.tät habeman billich ein gutes vertrauen. So giengeauch der Kaysrlichen obergenchtbarkeit nichtsab/denn wie wenn alle urtheil und llecrcr« vorden Lüneburgischen hof-gerichten so gerecht aus-fielen / daß die parteyen dabey volle gnügerechtens hätten ? Wie denn auch nicht alleChurfürsten itlimirsra Privileg!« cle noa zppel-hätten. Es wäre ohne dem das sppells-rinns-recht oder die lumm« s^^ellsbilit auf^ooogülden hoch eingeschränckt gewesen. Denunterthanen könte durch ein «ppei!.inc)n - geeich-te noch eine ialwntz gemacht werden ; es seydieses auÄ) eine kleine excepric» cle jure tertiiundfremder unterthanen. Die cüKcultät/ so demChurfursten-Rathe aus einem neuen Collegenzuwachsen soite/wäre »m«Zin«r>sch / gienge auchdie Fürsten nichts an / wie sich in diesemLolleßic» comjzortiret würde. Die würdender weit wären nicht aus wenige perfonengleichsam lub jure probibsnlli gesetzet / denn eswaren nach und nach auch die anzahl der Köni-ge vermehret worden. Und daß ein Fürst einChurfürst würde/ äeroßire der Churfürftlichenpl Xemineritz an und vor sich selbst keines wegs.Und da eS Kays. Maj. und dem Churf. Colle-gio also gefiele/ warum wolten denn die Fürstensich es nicht auch gefallen lassen/vor welche derneue Churfürst alle ersinnliche «leKreQce und
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