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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
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315
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vom heil. Römischen Reich.

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auch damahls die rede/ daß in einem separatenarticul Kayserl. Majest das publicum exerci-riuw der Römisch-Catholischen religion in de-nen Braunschweigischen Hertzogthümern zu-gleich eingedungen hätte / davon aber biß an-hernichts beschwerliches zu vermercken ge-wesen. Darüber fielen aber retl-x.ones vor/ob Ihre Kayserliche Majest. die vermögeihrer beschwornenWahl-capiml-mon srt.z6 re-nuncüree und sbjunrte nachtrachtung einigersucceßion oder Zuwendung auff dero erben undnachkommen bey diesem psäkv wären einge-denck oder erinnert gewesen/ und ob der neueChurfürst mit ehren und gewissen sich zu einemsolchen paÄo, welches ausdrücklich wider denwahl-eyd lic. !I Hur. Lull« liefe / pfiichtbarmachen/ und eine Chur damit erwerben oderbehaupten können.

Etliche Als nun Ihr. Kayserl. Majest. dieses Chur-Chur.und nsKorium mit dem Churfürstl. Collegio com-mdi? neue municirten / und dessen gutachten hierüber er-LlMgll. forderten/waren zwar Chur-Trier/ Cöllnund Psaltz conrrsirer meynung / hingegenaber Chur-Mayntz/ Bayern / Sachsen undBrandenburg in guTttione an? einstimmig /in guXliisne guomo^o? war noch einiges be-dencken obhanden. Im Fürstl. Collegio abersehte es mehr widersprechen/ und wolte Mün-ster/ Hildesheim / Sachjen-Gotha/Braun-schweig - Wolssenbüttel/ Hessen-Cassel/Hol-stein - Glückstadt und Mecklenburg - Güstrowdurchaus nicht drein willigen/ beschlossen viel-mehr als viociices libsrcsrjz ?rincipum durchihre Abgesandten zu Regensburg unterm fßJan. 1693 eine besondere Verein wider diesenneuen NeÄorsr; ja man brachte die Eatholi-schen Stände auff den weg / daß sie sich beydem Pabstlichen Hofe über dieses unternehmen/gleich als wäre der Römischen kirchen wasnachcheiliges zu gewarten/ beschwerten / unddeßen sllistentz ersuchten.

Stünde w Die stärcksten gründe / womit man diese0^-?r?n Ihrer Kayftrlichen Majest. und des Churfürst-Wen diese lichen Collcgü s pvriorl parte retttivirtc neueChur bestreiten wolte- bestunden darinnen:

(1) DasChur-FürstlicheCollegiumbesteheaus einem numerc» mMico, nemlich sieben ho-hen Reichs-Ständen/welchen das gesummteReich/die Kayser-Wahl und anderetivcn übertragen/ohne des Reichs bewilligungköntedieseanzahlnicht vermehret werden/wel-ches auch der achte LlcAorm bezeugte / den dieFürsten so wohl als die Chursürsten umore pa-ciz und aus der calamität des kriegs zu eluüi-ren / als ein exrremum bewilliget hätten.

(2) Es wäre aber ohne noch/ ja vielmehrwider des Kayftrs / des Churfürstlichen undübrigen Reichs - (^ullc^iorum intereffe denneunten Chur-Fürsten zu conttirmren. DemKayser sey es ja beschwerlich/ denn bey der wählkönten 8 stimmen eher als 9 zusammen ge-bracht werden/und ließe sich auchmic wem- ^gern in denen fachen/ weiche in der KayftrlichenWahl - capirularion auf des Churfürstlichen(co!!egiiconsea,auögefttzet worden/ weit eherals mit mehrern voris sich vereinbaren. Estheilte sich die an die Chursürsten mitcommu-ni-nte Majestät auch weiter aus/ und würdedadurch vergeringert. Denn ie mehr perso,

Erste Haupt-Handlung.

nen an derKayserlichen Majestät theil nähmen/je verkleinerlicher wäre es dem Kayftr. Dieautorität des kammer - gerichts und Reichs-Hoftaths würde auch bey der junz^Äw.", ver-schwächet/wann der neunte Chur-Fürst soltegleich andern das Privilegium cle uov appcllsn-tlc) bekommen / und Verlöhren die Lüneburgl-schen unterchanen dadurch eine i-Msntz. DemChurfürstlichen Collegio erwüchse auch eineunanständige ckKculrät/ denn es vereinigtensich ihrer acht noch eher eines schlusses als ihrerneun. Die ehre und prs-cmmcntz / welche we-nig Personen in der welt hatten / wäre allezeitgrösser/ als wann selbe unter viele vertheiletund climMuiret würde. Und wann neunChur-Fürsten werdet! könten/ so könten auchderen 10 biß 12 künsstig werden. Man solteauch lieber noch auf einen geistlichen Chursür-sten als einen weltlichen gedacht haben. Biß-her hätte das Fürstl. hauß Braunschweig-Lü-neburg unter der Churfürstlichen prseemmcntzgestanden/ nun käme es zur paritat/ welchesunannehmlich. Die Fürsten und Standeverlöhren ihr interesse/wann die ihrer wenigenReichs-wegen überiassene commMon ohne ih-ren willen und vorbewust andern mehr zuge-schlagen und anvertrauet werden solte. Biß-Her wären diese Fürstliche Häuser neben undiheils unter vielen Fürsten gesessen / künsstigsollen sie über alle Fürsten die pr-eroKaliv, Vor-sitz und oberstand nehmen / welches unleidlich;zu geschweigen/daß das Fürstliche hauß Wols-senbüttel insonderheit wegen des Zemorsrs in-tereßiret / und Hertzog Rudolph Augustus dersHenn vettern dem neuen Chursürsten/als ei-nem an jähren jüngern Herm/diepr-ceclentznicht lassen könte/sonder Zerrüttung des Fürst-lichen Hauses grund - Verfassung. So warenSchweden wegen Bremen und Chur-Bran-denburg wegen Magdeburg auf Nieder-Sächsischen Kreyß - tagen des ckreHoru halberauch intereßiret.

(z) Die beeden Cronen Frankreich undSchweden wären Laranreurs des Westfäli-schen ftiedens/darinn die achte zahl der Chur-Fürsten gegründet/ohne deren einstimmungkönte diese grundveste nicht verrücket/noch der8tsruz publica im Reiche so in einer wichtigenfache verändert werden.

(4) Das interesse der Catholischen Fürstenund Stände litte dabey schmäterung : dennwenn die Wilhelminische linie oder Chur-Bayern absterben solte zu einer solchen zeit/ dadie Chur-Pfalh von einem EvangelischenChur-Fürsten besessen würde/ so wären die vocs imChurfürstlichen Collegio gleich / und könten dieprotestirenden Chursürsten einen Kayftr vonihrer religion erwehlen/ und was hätte die Rö-misch - Catholische kjrche so dann zu gewarten?bevorab bey einer so großen prTporentz dereeEvangelischen Ehurfürstcn.

(5) Es schmeckte ferner dieses vorhabenmit der neunten Chur nach pr-nc>pii5 otiZ-r-cMciz/und würde/wann dieses mächtige haußdem Fürsten-stande entzogen werden solte/ beyder Reichs-verfassung / sonderlich dem 5 ^uäe-2nr. änderung und Unterdrückung des Fürsten-Standes zn besorgen seyn. Welches aller-dings zu verhüten.

Nr 2. (6) Man