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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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105
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vom heil. Römischen Reich.

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vorhanden sind / jedoch mit dieser ausdrückt!- fürstl. Gesandten an ihrer vor andern Fürsten

chen bescheidenheit / wann es zu dem im ober- in person gebührender / und biß anitzt herge-

meldten Münsterischen und Oßnabrückischen brachtet prXrc>Z3tiv und zustehenden tractament

ftiedenschlusse und darüber aufgerichteten inllr. unabbrüchig unnachtheilig scyn / weder sie zwi-

^Lis bedingten fall kommen / und der achte eis- schen ihnen und den Churfürsten einige Fürstl.

ciorstus wieder ceüiren und abgehen solte / daß person/ auch der auswärtigen Fürsten und Re-

alsdenn des Herrn Churfürsten zu Branden- publique» Gesandte einzulassen schuldig / noch

bürg Durchl. die rechte seiten wiederum quitti- denen Herren Churfürsten selbst in exercirung

ren/ und auf der lincken feite ihre vorige stelle ihrer Ertz-amter prsejua^irlich seyn solle,

nehmen / hingegen Chur - Pfaltz ihren vorigen Und nachdem sich auch/ zum achten/ falle zu-

platz auf der rechten seiten wiederum oecupiren trügen/ da die Churfürsten weder m conrmus

und besitzen soll / und folget nun obangezogenes lerismoch auch per wers zusammen kommen/ge-

stalt denn solches in begleitung Ihrer Kayserl.Maj. nach der kirchen/wie auch im reiten nachdem rath-hauß zu denen Reichstags-proM-tivnenundsonsten zu geschehen pflegt/so habensich die anwesende Churfürsten und der abwe-senden Rache / Gesandten und botschaffter da-hin mit einander gleicher gestalt vereinbaretIn denen fallen aber / da sich ein König mit in und verglichen / daß auch hierinnen der jenigödem Collegio einfindet/so hat derselbe zwischen mväus gehalten/und dann/was obangezogenerMayntz und Bayern seine stell zu nehmen. güldener bulle/ der alten oblsrvantz / und'diesemWann aber zum 4 theils Churfürsten in verglich und schon hierbey gemachter ordnungperson gegenwartig/ theils aber durch ihre ge- am ahnlich-und nähesten / auch zu Verhütungvollmachtigte Gesandten erscheinen / oder zwar allerhand cüKvrmitäten / contülion und unord-anwesend/jedoch schwachheit oder anderer zu- nung am dienfttmsten / nachgefolget werdenstände halber denen tam publicis^wie her- soll. Und weilen vor diesem in fällen / da dieuach folget/quam colleZialibuZ nicht würden bey- intlßnia prseferirt worden und die Churfürstenwohnen können / und ihre Räche oder Ge- alle in person gegenwartig gewesen/diese ord-scmdten schicken/so ist verglichen und abgeredet/ nung gehalten worden / daß Chur - Trier gantzdaß in eigener person anwesende Herren Chur- voraus allein/Chur-Sachsen mit dem schwerdtsurften/ vor der abwesenden oder sonsten aus- in der mitte / Chur - Bayern mit dem Reichs-dleibenden Churfürsten Rathen / Gesandten apffel auf der rechten/und Chur-Brandenburgund beschafften / ob/chon sonsten ihre Princi- mit dem Zepter auf der lincken vor Ihr. Kay-palen/da sie gegenwärtig/den Vorsitz haben/ in serl.Majest. hergegangen oder geritten/ Chur-jhrer ordnung gehen oder sitzen/ jedoch aber die Mayntz aber Jh. Maj. auf der rechten undwerz,mehrere cvntuLon zu verhüten/ nichtgs- Chur-Cölln zur lincken/und dann gerad hinterändert/ sondern immutZbiücer gehalten/ und Jh. Kays. Majest. der König in Böhmen diedieses vorfitzen nur auf eines jeden iawz verstau- stelle gehabt/ wie aus nachfolgendem KKematsden werden solle. Wo aber/wieobgemeldt/ n.u zu sehen:keine Ktera gemacht werden/so sollen die anwe-senden Churfürsten in person in ihrer ordnungallvor den Gesandten sitzen/die Gesandten aberallererst hernacher ihre stelle gleicher gestalt nachder ordnung ihrer Herren Principalen neh-men.

Doch soll es alles zum 5 so wohl einem Chur-fürsten zu Mayntz an seinem führenden ckreNv-rio, als auch sonst durchgehend dem orclim vo-tznäi keines Weges nachtheilig/sondern Lnalle-weg vorbehaltlich feyn/ daß die umfrag retzeNi.ve dem alten herkommen nach/und dem mllr.pa-

5l. II.

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Und aber yunmehro oätavuz xlclA0r2tu5, wie.oben vermeldet/ darzu konunen/so hat man sich '

cis gemäß/ ttemlich Trier/ Cölln / Bayern/

Sachsen/Brandenburg/Pfaltz und Mayntz/mit seinem voto conclulivo, brschehe.

Jnmassen denn zum 6 wann und so offt bey auf itztgesetzten fall / wann dle vorge-deren kollegial. Versammlung/allwo selbst die tragen werden/und die Herren Chur-Furstenistera eben wie bey andern 2^bus,da Ihre Kay- alle persönlich gegenwartig/ nachfolgendenserl.Majest. selbst zugegen / gehalten worden/ lLkematiz Mb num. 11; im gehen oder reitenvor die verende Räche und Gesandten eine derglichen/daß nemlich Chur - Trier voraus/absonderlichebanckzugerichtetwirdzdievotgn. Chur - Bayern mit dem güldenen apffel Her-ten aber/ ob schon ihre Herren Principalen silbst nach in der mitte/Chur-Brandmburg mit demvor den andern Maus MmarM ihren sitz neh- zepter ihme zur rechten/und Chur-Pfaltz zur tin-

iiivt--, in l »inor reibe/ bernacb Cbur" Sacbstn mit

wen/auf ihren stellen nach einander juxts orchNLM votoruln zu sitzen pflegen/damit desto weni-ger ccmkulion in der umfrage entstehe.

Jedoch Mendens mit ausbedingtem an-hang/daß gegenwärtiger/also wie ob und her-nach stehet / ausgerichtet-' vergleich/ denen Chur-Erste Hnupt-Hnndltmg.

cken in einer reihe/ hernach Chur - Sachsen mitdem schwerdt allein/ daraufJH. Kays. Majest.und dero zur rechten Chur-Mayntz/ und zur lin-cken Chur-Cölln/folgends der König in Böh-men gehen und reiten solle.

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n.ili.