.AÄüj!
KW
>^orz.
'b «V!
'"M«/«ckS.!'^
"7"' tkäiW -i
sssN'
>illü Mcl!/itR'
wilchiiiChD
^f^ittcn dltZtlvvjM/
MliMMlN^M^Mel/cheilbW^
.MchchwMO»
ttnöö/>
;MMA5».liW«
>Wm/
sW«W?i>s^^^
W-Äss
5kiirsirß^^"^Kbit^
vom heil. Römischen Reich.
»c>5
lcbemaiüb num.I:
?)t.
Imp.
Cöl. S. Pf.
Tr.
vorhanden sind / jedoch mit dieser ausdrückt!- fürstl. Gesandten an ihrer vor andern Fürsten
chen bescheidenheit / wann es zu dem im ober- in person gebührender / und biß anitzt herge-
meldten Münsterischen und Oßnabrückischen brachtet prXrc>Z3tiv und zustehenden tractament
ftiedenschlusse und darüber aufgerichteten inllr. unabbrüchig unnachtheilig scyn / weder sie zwi-
^Lis bedingten fall kommen / und der achte eis- schen ihnen und den Churfürsten einige Fürstl.
ciorstus wieder ceüiren und abgehen solte / daß person/ auch der auswärtigen Fürsten und Re-
alsdenn des Herrn Churfürsten zu Branden- publique» Gesandte einzulassen schuldig / noch
bürg Durchl. die rechte seiten wiederum quitti- denen Herren Churfürsten selbst in exercirung
ren/ und auf der lincken feite ihre vorige stelle ihrer Ertz-amter prsejua^irlich seyn solle,
nehmen / hingegen Chur - Pfaltz ihren vorigen Und nachdem sich auch/ zum achten/ falle zu-
platz auf der rechten seiten wiederum oecupiren trügen/ da die Churfürsten weder m conrmus
und besitzen soll / und folget nun obangezogenes lerismoch auch per wers zusammen kommen/ge-
stalt denn solches in begleitung Ihrer Kayserl.Maj. nach der kirchen/wie auch im reiten nachdem rath-hauß zu denen Reichstags-proM-tivnenundsonsten zu geschehen pflegt/so habensich die anwesende Churfürsten und der abwe-senden Rache / Gesandten und botschaffter da-hin mit einander gleicher gestalt vereinbaretIn denen fallen aber / da sich ein König mit in und verglichen / daß auch hierinnen der jenigödem Collegio einfindet/so hat derselbe zwischen mväus gehalten/und dann/was obangezogenerMayntz und Bayern seine stell zu nehmen. güldener bulle/ der alten oblsrvantz / und'diesemWann aber zum 4 theils Churfürsten in verglich und schon hierbey gemachter ordnungperson gegenwartig/ theils aber durch ihre ge- am ahnlich-und nähesten / auch zu Verhütungvollmachtigte Gesandten erscheinen / oder zwar allerhand cüKvrmitäten / contülion und unord-anwesend/jedoch schwachheit oder anderer zu- nung am dienfttmsten / nachgefolget werdenstände halber denen tam publicis^wie her- soll. Und weilen vor diesem in fällen / da dieuach folget/quam colleZialibuZ nicht würden bey- intlßnia prseferirt worden und die Churfürstenwohnen können / und ihre Räche oder Ge- alle in person gegenwartig gewesen/diese ord-scmdten schicken/so ist verglichen und abgeredet/ nung gehalten worden / daß Chur - Trier gantzdaß in eigener person anwesende Herren Chur- voraus allein/Chur-Sachsen mit dem schwerdtsurften/ vor der abwesenden oder sonsten aus- in der mitte / Chur - Bayern mit dem Reichs-dleibenden Churfürsten Rathen / Gesandten apffel auf der rechten/und Chur-Brandenburgund beschafften / ob/chon sonsten ihre Princi- mit dem Zepter auf der lincken vor Ihr. Kay-palen/da sie gegenwärtig/den Vorsitz haben/ in serl.Majest. hergegangen oder geritten/ Chur-jhrer ordnung gehen oder sitzen/ jedoch aber die Mayntz aber Jh. Maj. auf der rechten undwerz,mehrere cvntuLon zu verhüten/ nichtgs- Chur-Cölln zur lincken/und dann gerad hinterändert/ sondern immutZbiücer gehalten/ und Jh. Kays. Majest. der König in Böhmen diedieses vorfitzen nur auf eines jeden iawz verstau- stelle gehabt/ wie aus nachfolgendem KKematsden werden solle. Wo aber/wieobgemeldt/ n.u zu sehen:keine Ktera gemacht werden/so sollen die anwe-senden Churfürsten in person in ihrer ordnungallvor den Gesandten sitzen/die Gesandten aberallererst hernacher ihre stelle gleicher gestalt nachder ordnung ihrer Herren Principalen neh-men.
Doch soll es alles zum 5 so wohl einem Chur-fürsten zu Mayntz an seinem führenden ckreNv-rio, als auch sonst durchgehend dem orclim vo-tznäi keines Weges nachtheilig/sondern Lnalle-weg vorbehaltlich feyn/ daß die umfrag retzeNi.ve dem alten herkommen nach/und dem mllr.pa-
5l. II.
Irev.
öranä.
8ax.
'ösv.cum
c. 8cep.
c.Lnle.
?om.
Lol.
Imp.
Kex.kok.
Und aber yunmehro oätavuz xlclA0r2tu5, wie.oben vermeldet/ darzu konunen/so hat man sich '
cis gemäß/ ttemlich Trier/ Cölln / Bayern/
Sachsen/Brandenburg/Pfaltz und Mayntz/mit seinem voto conclulivo, brschehe.
Jnmassen denn zum 6 wann und so offt bey auf itztgesetzten fall / wann dle vorge-deren kollegial. Versammlung/allwo selbst die tragen werden/und die Herren Chur-Furstenistera eben wie bey andern 2^bus,da Ihre Kay- alle persönlich gegenwartig/ nachfolgendenserl.Majest. selbst zugegen / gehalten worden/ lLkematiz Mb num. 11; im gehen oder reitenvor die verende Räche und Gesandten eine derglichen/daß nemlich Chur - Trier voraus/absonderlichebanckzugerichtetwirdzdievotgn. Chur - Bayern mit dem güldenen apffel Her-ten aber/ ob schon ihre Herren Principalen silbst nach in der mitte/Chur-Brandmburg mit demvor den andern Maus MmarM ihren sitz neh- zepter ihme zur rechten/und Chur-Pfaltz zur tin-
iiivt--, in l »inor reibe/ bernacb Cbur" Sacbstn mit
wen/auf ihren stellen nach einander juxts orchNLM votoruln zu sitzen pflegen/damit desto weni-ger ccmkulion in der umfrage entstehe.
Jedoch Mendens mit ausbedingtem an-hang/daß gegenwärtiger/also wie ob und her-nach stehet / ausgerichtet-' vergleich/ denen Chur-Erste Hnupt-Hnndltmg.
cken in einer reihe/ hernach Chur - Sachsen mitdem schwerdt allein/ daraufJH. Kays. Majest.und dero zur rechten Chur-Mayntz/ und zur lin-cken Chur-Cölln/folgends der König in Böh-men gehen und reiten solle.
Q
n.ili.