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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäischen Herolds erste Haupt - Handlung

gen. Der plackercyen waren kein ende. DieProvintzien wurden mit raud-schloßern ange-füllet/ aus weichen viel unglück geschähe. DasReichs-psn-imomum brockten die großen untersich/und war es denselben eine herrliche bequem-lichkeit/ keinen Kayser und Oberhaupt zu ha-ben. Der Pabst vertrieb K. Conradinen inSieilien aus seinen Erb-Königreichen/und setz-te Hertzog Carln von Anjou dargegen ein / ließauch jenen zusammt seinen nechsten vetter / Her-tzog Friedrichen in Oesterreich / A. 1269 durchdes henckers Hand hinrichten / damit ja vomSchwabischen geblüte niemand übrigbleibenund sich rächen möchte. Inzwischen prsevali-rete sich die Geistlichkeit ihrer angemasten Ho-heit/exemptwn und eines freywilligen gouver-no über den Staat. Die Polen und Böh-men sitzten sich in die freyheit. Italien suchtedergleichen. Also kam das sonst mächtigeKayserthum nvn gradu, non curtu ^ tecl prseeipitslzuoclam laplu, wie es der berühmte Conrmggibt/ zum Vorfall.

Mit diesem fast drey und zwantzig jahrigeninterre^no endiget sich der zweyte penväus desheiligen Römischen Reichs. Es ist sehr merck-würdig/daß im selbigen Kaysir Otto 1 dieKay-' serliche «iiAMtätund Regalien aufdas TeutscheReich mit solchem bestände gebracht/ daß derKaysirliche nähme inOccident darüber verlo-schen. Und haben die folgende Kaysir inTeutschland ihre Hoheit/ macht und gewalt überdas Jtalianische Reich und die Römische Pro-vintzien biß ausdie zeit des fatalen imerregm mitaller macht zu behaupten getrachtet / aber nichtbestandig behalten können/ haben also mit reler-vationen und Protektionen sich am ende begnü-gen lassen müjsin.

Dritte zeit- Der dritte merckwürdige zeit-lauffbeginnet

1 mm. mit Kayler Rudolphen 1, welcher/ nachdem diemachtigsten Fürsten vermeyneten wenig mehrals eine besestigung ihrer conczustten erlangenzu können/ die schwachem aber nach der ruheseufftzeten/und alle auf die neue Königs-wählcompromittirtten / endlich A. 127z aus einemGrafen zu Habspurg und Landgrafen in Elsaß/seiner heroischen bezeigung wegen / zum Römi-schen Kayser erwehlet wurde. Dieser hattezuförderst sich mit wiederbringung des ReichsWohlfahrt und ruhestandes zu behelligen/ undhegete gegen den stuhl zu Rom ein klüglichesmißtrauen / verlangte also der krönung desPabsts nicht einmahl/ wohl wissende/ daß seinevorfahren bey den Römer - zügen wenig siidegesponnen/und bey ihren großen armeen den-noch daselbst beschimpftet worden. Ob dieseentschuldigung hinlänglich/und ob es nicht denlplencjorem impelü und gemeine beste mercklichgeschwächet/daß er dem Pabst seine macht nichtgezeiget/daran ist desto weniger zu zweiffeln / jeunwiederbringliä)er der schade ist/ so hierausund aus der verkauffung der freyheit vielerstadte in Italien / absonderlich aber Florentz/Bologna/Genua undLucca/ auch cellion derProvintz kom-mMola, welche gleichwol jahrlich7OOOO feudi renthet/ dem Röni. Reich erwach-sen/ und pflegte er sonsten aus furcht vor denPabstl. zumuthungen zu sagen dlon ibo Ko-

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neuere gelehrte leute sind der sichern meynung/man hätte die macht des Röm. Reichs wiederallmahlig erheben/ und den adler zun vorigenfedern kommen lassen können/ wann nicht dieserund folgende Kaysire mehr aufs privat-inter-esse als die gemeine Wohlfahrt gesehen hätten.Wiewohl der berühmte Herr Schurtzfleischin seiner nur neulich heraus gegebenention cle jure ^.ugusti in ttaliam'5bel'. 17 behau-pten will/es habe dieser Kaysir nichts haupt-sächliches in Italien veräußert oder verlobren/sondern da er den stadten oder auch den Stadt-haltern und Vileonti einige Regalien überlassen/seye es ohnbeschadet der Kayserlichen Hoheitgeschehen/und die von denen neuensiribentenihm aufgebürdete procliZalität mit keinem tüch-tigen document zu erweisen. Seinen Staatbefestigte K. Rudolph durch alliantzen mit denvornehmsten Temschen Fürstlichen Häusern/und ließ hernach König Ottogarn in Böhmen/dessen Ober-Stallmeister-er hiebevor gewesen/und daher von ihme den gebührenden respectdestoweniger erlangen konte / die schärfte desschwerdts fühlen. Denn über dieses / daßder König seinem gewesinen Hof-Officierer diehöchste Reichs-würde mißgönnete/wolte er demReichs - schlusse nicht folge leisten/ und wederdie Hertzogthümer Oesterreich/ Steuermarck/Kärndren und Kram abtreten/noch die schul-dige lehns - Pflicht leisten. Daher käme eszum kriege/ weicher auff Kayseriicher sel-ten darinnen glücklich ausschlug/dieweil erseiner potteritat denen Hertzogen von Oester-reich die couguctien dieser lande zuwendenkonte.

Ersuchte auch die Kaysirliche würde seinemHause erblich zu machen / und verlangte auffdem Reichs - Consent zu Franckfurt seinenHerrn söhn Hertzog Albrechten in Oesterreichzum Nachfolger: Dahero er auch um desto besserzu seinem vorhaben zu gelangen/ den Königin Böhmen/Wenceslaum/ als Churfürstenund Erb - Schencken des Reichs bestätigte. .Chur-Maintz aber förderte seinen vcrwaiw-sm-erten/ Graft Adolphen von Nassau/ nach K>"'b'"°"vepRudolphs todte auff den thron/ der Meynung/diesen blöden Herrn und die gantze Reichs-ver-waltungen zu seiner ckipolnion zu haben. Sie'blieben aber nicht lange eins/ Chur-Maintzverdroß es gewaltig/ daß ihme sein Staats-streich mißlungen/bemühetesich derhalben alleseifers/ bey denen Reichs - Ständen zu unter-bauen/daß sie wider die beschwerlichen exectleder Kaysirl. regierung klage führen/ und aufdie absitzung des Kaysirs gedencken solten.

Wann der Chur-Fürst sonst keine ursschen zutage bringen können/derer er doch viel hatte / sowäre allein die ungerechte begierde nach denenlandschaftten Thüringen und Meißen mit ih-ren umstanden und schädlichen conle^uemiengnug gewesen/ ihn bey jederman verhaßt zu ma-chen.

Die atfeökian und Wahl fiel nun auf ob hocher-wehnten H. Albrechten zu Oesterreich/welcherim Speierischen gefilde seinem aufdemReichs-tage zu Maintz von der Kayserl. würde abge-setzten gegner eine schlacht lieferte/ und ihn indie flucht/ja mit eigener Hand erschlug/darinn erelendiglichen todes verfahren A. 1298. Weil

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