48 Des Europäischen Herolds
gnuZ hält / sondern von hertzen und in der that und andere vornehme Minis^ros und dienere
auszuüben. wohl und nach erforderung der umstände bey
Bey seiner eigenen person hat man einen glimpf und sutonrätzu verhalten.
Fürsten zu betrachten/ daß er die lügenden des Gegen seine diener hat sich ein Regent vor-
verstandes / der weißhcit/ klugheit und guter sichtig und tugendhajst zu erweisen / bey deren
manier an sich habe/ welche denn durch recht- sonderlich derer geheimten und anderer fürneh-
tsrredung mit klugen/ tapffem und erfahrnen schicklichkeit auszutheilen/ was bey jedem amteleuten erlanget und vermehret werden. Daß und dicnste vor eigenschafften an den dienern zuer auch mit den lügenden des gemüths / der suchen/ wohl zu überlegen/ jeden bey seinem Un-gerechtigkeit / großmüthigkeit / gütig-und mil- vertrauten amte auchgebührend zu schützen/aufdigkeit / der Mäßigkeit / der bescheidenheit/ ihre Verrichtung/ thun und leben ein wachendtapftrkeit / keuschheit / warhafftigkeit und be- auge zu haben/ und insonderheit bey seinem ho-ständigkeit ausgezieret sey. ft nachbenahmtes ungezieser / als hoffärtige/
Gegen iedermanniglich/bevorab seinesglei- eigennützige/schmeichler/fuchsschwäntzer/ nei-chen hohe Standes-personen soll er insgemein dische/wäschcr/verleumder/schalcks-narren undbescheiden/ warhafftig/ auffrichtig/ gerecht/ an- dergleichen nicht zu dulden,sehnlich/ tapfer/ fteygebig/ demüthig / freund- Wie sich ein Regent absonderlich in seinemlich/friedfertig / höfflich/ und gegen stine regiment zu verhalten/und wie die unterthancnunterthancn gnädig / liebreich / barmhertzig/ christlich/gerecht und löblich gehalten / versor-ja nach der gerechtigkeit erforderung auch get und beschützet / auch die obgedachte aller-strenge seyn / er soll wissen was er Hosselt oder höchste macht der Majestät gemäßiget / wie diefürchten/ lieben oder hassen / gelüsten oder flie- srakeis Politik in einem Staat vernünfftig undhen/ worüber er sich erfreuen oder betrüben/ christlich gebrauchet/und die wahre ratn Statuswie er stine galliones nach unterschied des al- beobachtet werden sollen/davon können die Pols-ters regieren und maßigen / und sich in dem tische unterrichte gelesen werden,wohlangefangenen löblichen regiment befesti- Hier wäre von einrichtung und bestellung ei--gen/ und also das grosse schiff des gemeinen nes ^vf-Sraats/derwohnung/speisung/neuenWesens wohl regieren solle zur zeitlichen und Hof-amtern/aufwart-und bedienung/ sortkom-ewigen Wohlfahrt seiner selbst/ seines hohen mung der herrschafft auf reisen / VerwahrungHauses und seiner stände und unterlhanen. der Hofstadt/und eines grossen Herrn tust undBey seiner Heyrath soll er sürsichtig styn/ ergötzlichkeiten/und anderen hof-sachen noch et-keineperson allzuungleichen standes/ alters/ re- was zu handeln; wir überlassen es aber ebcn-ligion und gestalt erwehlen. ^ mäßig andern/ die hiervon bessere wissensthasstIm ehestande selbst rechte treue / bestand!- tragen/ und beziehen uns / so viel die Teutschege liebe/ gedult im ereutz / nothwendige und Fürstenthümer insonderheit anbetrifft/ so wohlstandmäßige Versorgung der gemahlin und der- in diesen/als allen andern zu einem Fürstlichengleichen beobachten/ einige botmäßigkeit oder Staat gehörigen fachen/ auf das unverglcich-mitregierung derostlben zu gestatten/ ist unge- liche hiervon handelnde werck des weilandwöhnlich/auch zum theil schad-und schimpflich, wohlgebohrnen Fürsit. Sächs. geheimbdenIn anschung seiner kmder ist das vor- Raths/Herrn von Seckendorfs/ dessenruhmnehmste / welches ein grosser Herr bey seinen noch in stimm grabe blühet.
Printzen und Princeßinmn über die gemeine Biß hieher ist von Verwaltung der höchsten Monarchiechnsten - und eltern - Pflicht thun kan / daß er gewalt also gehandelt worden/ wie sich dieselbesie zum Fürstlichen und hohen stände/ zu aller- bey Monarchischen regierungen erweistt/ da ei- rungs-fornöHand leibes-und gemüths-tagenden und an- ne eintzlge person zu erzielung der allgemeinenständigkeiten / absonderlich aber zu der gottes- ersprießlichkeit regieret/und die rechte der Ma-furcht/aufferziehe/ und so dann mit gebühren- jestät verübet ; sintemal diese form die aller-der ferneren Versorgung versehe / zu ein und an- gebrauchlichste bey den Europäischen Reichenderen hohen Verrichtungen bey den regiments- ist. Es sind aber/ wie bereits oben kürtzlich er-geschafften ziehe/ oder in fremde lande/ oder wehnetworden/noch andere gestalten der Ne-in rechtmäßige kriege/ oder an fremde Höfe publique» in der welt anzutreffen. Der un-Vieler?eyführen lasse/ selbige vor der wollust und dem terfchied derselben rühret her aus dem zweck des U"'rW-mußiggange verwahre / und ihnen insgemein regiments / und dann aus der anzahl der Re- menter.durch ordentliche Verführung des regiments genten. Denn weil das regiment auf denund kammer-westns also vorstehe/ baß ihre alt- Personen bestehet; als verändert sich selbigesväterliche Reiche / Provintzien und lande er- so offt in eine andere gestalt/ so offt die Personenhalten/ und schuiden-last / kriegs - rechtferti- geändert werden. Denn eine andere beschaf-gungs-und anderer unrach vermieden bleibe. fenheithat es/ wenn die Majestät auf einer per>
Nach der betrachtung eines grossen Herrn son; wieder eine andere / wann sie aufvielen
gegen seine hohe freunde und Alliirren erfordert hafftet.
über oben gemeldetes dessen angelegenheit/nicht Die alten und neuen Staats-lehrer machen
allein mit seinen bluts-und stamms-befteunden/ in ansehen solches Unterschiedes der regieren-
und bundsgenossen / sondern auch mit andern den Personen und des regimems-zwecks stchstr-
grossen Potentaten / sonderlich den benachbar- ley arten der regiments-formen/ nemlich drey/
ten/ in guter corrclsionäentz und vernehmen zu da die gemeine Wohlfahrt bald von einem/ bald
stehen/ und die hierbeynöchige maße und gra- von vielen gesuchet wird ; Und dann drey / da
«Ms zu halten. Auch sich gegen ihre Gesandten ein oder viel Regenten auf ihren eisennutz se-hen»