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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
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Vorrede an den Leser.

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iinn und Verbesserung des tvercks annoch die unpartheiligkcit/ daß/ wostchereignet/ daß das höchste Churfürstliche LoUeZium mit dem hohen Fürsten-Rath ciivcrseineynungen und lacerelie führet/ man beyder höchst-und hohenTheile wichtige gründe angezeiget/ ohne sich eines auSschlags oder maßge- 7-.,,«..-. ^bung darüber zu unterfangen. Die pnncipiÄ sind freylich nicht allerdings und Aallenthalben gleich/und sitzen auch wohl in denen höchstbegabtesten Rath- stu- »! l"'den ^liniüri, welche bcy vorfallenden gelegenheiten eben so wohl weißlich "

balanciren / ob mit allen prz-renüonen Ihres Herrn Wider den Hohen Gegen-Thcil auszukommen/ oder wie weit/ auch mit was wccess und vortheilnachzugeben oder die zeit zu gewinnen seyn möchte. Deren sorgfalt doch PlM Mlwohl zum zwecke behält/ daß verhütet werde/ damit niemand in die gerecht-samen der Herrschafft eindringen möge. Ob der Handel von der ncundtenChur das cxempel hierzu geben kan/ braucht keiner wettern anzeige. Wa-re aber vormahlen aus ungleich gesinnten berichten etwas in des He-rolds Vorträge eingeflossen / welches ein oder andern orts Mißbilligung ver-dienen mögen/ so ist es nun aufeinen solchen c^pum gebracht/ daß manzu vertrauen weiß/ es werde alles mit einer solchen geziemenden beschciden-heit nunmehr gefastet seyn / daß Ihrer Röm. Kayserl. Majestät Dero Ma-jestätische allerhöchste autorität: dem Churfürstlichem coileZio, welchesdoch nach dem warhafften ausspruch Kayser ^ximili^s 1 allerdings Kö-nigen gleich gewürdiget bleibt/ ihre yrsceminencieN UNd prTroMÜven: dtM

Fürsten-Stande Dero Hoheit und allen übrigen Ständen ihre löblich- ,

Teutsche freyheit/ jura auwaomi -e, und Reichs -conkimaon- mäßige theil-habung bey der Regierung des Heiligen Römischen Reichs Tcutschernznon und Ihrer lande/ in alle Wege/ nach bestem verstände undmöglich- '

keit/ unverletzt/ und mit vollkommenem resi> dergestalt beobachtet wor-den/ als cS der glorwürdigen l^rmoniejm Reiche nach dessen Verfassungahnlich ist und seyn soll. Denen übrigen Königen/ Staaten und louve-ramen Fürsten hat man auch alle cvnvenien? und gebühr in der jedwedemschuldigen vcnerzcion, ergcbniß und liebe zur warhkit/ beizubehalten sich . .angelegen seyn lassen: Gleichwie man auch sonder oder abhang aufein oder die andere religion aufrichtig gemeldet/ was die nothdurfft vonde-nen kirchen- und glaubenö - fachen erfordert hat. Und ist nun noch mit weni-gem zu gcdencken/ was bey dieser andern aufläge oder zweytem auftritt desEuropäischen Herolds vorgenommen oder geleistet worden. Nemlich/ es istder gantze comen durchgangen/ ersehen/ verbessert / und wo sich bey denenPersonen oder fachen bey kriegs-oder friedcns-getst-oder weltlichen geschäff-tcn etwas veränderliches zugetragen / solches ist/ so viel in der vorgesetztenkürtzc möglich gewesen / mit angercget worden. Ist etwan in der vorigen G 7^auffführung was unanständiges oder hart scheinendes anzutreffen gewesen/das hat seine milder-und erläuterungbekommen: Sofindauch vieleneue > ^titulund absätzegemacht/ und verschiedene wichtige Materien und äocumen- MW ^ra, die im vorigen nicht zu finden/ eingerücket / nicht minder einige neue bey- A !»klagen oder i'cripca aäoprillÄ mit darzu gefüget/ hergegen viele stücke/ dienun- MG '7" llmehro ihre änderung durch public erlanget/ besonders einige p->. lni.

culjerprocess-und streit-fachen dahinden gelassen worden/ damit der be- /

sitzer der ersten aufläge solche doppelt zukauffcn nicht beschweret würde/ und ^

der/ so sie nicht hat/ keinen grossen schaden davon haben möchte. Warum ^'man die Hohen Kayserlichen/ Königlichen/ Chur-und Fürst!, auch Staa- tz/ ^tischen klmiüroz nicht concinuiret/ auch die vormals benahmten anjetzo nichtwieder cingeführet/ ist deswegen geschehen/ weil absonderliche gantze voiu- T, ,