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aus Ermleben als Meißner immatrikulirt. Zu Johannes Sckultes ist nachgetragen worden: „ iuravit “Jac. Blümelio JJ. II. II. et 'persolvit reliquum. Ilic Johannes referendus est inter Saxones, id quod mihi(Jaeobo Blümelio W. 158f) literis testimonialibus probavit“. In seiner Matrikel war also die Nationrichtig angegeben worden. Ein Versehen hatte also erst heim Eintrag in die Universitätsmatrikelstattgefunden. Er hatte ein Interesse daran, daß seine Nationalität richtig bezeichnet wurde, da erdie Promotion anstrebte. Anders stand es bei seinem Bruder Michael, obwohl auch dieser spätervereidigt wurde und die Inscriptionsgebühr voll bezahlte. Er blieb in der Nation der Meißner. Daer keinen akademischen Grad erwerben wollte, war die Frage der Zugehörigkeit zu dieser oder jenerNation für ihn gleichgültig. Wenn das letztere der Fall war, so wurde wohl auch einmal ein Wunschhinsichtlich der Einreihung in eine andere Nation berücksichtigt. Im S. 1576 wurden Milicli Hnr.Wittenbergen., med. dr., Professor in Jena und Arzt des Herzogs Friedrich Wilhelm von Sachsen, undSchneidewein Günther., ein Rath desselben Herzogs, inscribirt. Milich war Sachse, SchneideweinThüringer. Da Schneidewein den Wunsch aussprach, in der Matrikel nicht von Milich getrennt zuwerden, so bemerkte der Rector hinter seiner Eintragung: „voluit ad Dn. Miliehium ascribi , aliasin Thuringos“. Auch hier hatte die Inscription bei einer andern Nation keine rechtlichen Nachtheile.
3. Der Wechsel der Nationen im Rectorat und in der Reihenfolge der Nationenbei der Eintragung in die Matrikel. Seit S. 1443 stand die Reihenfolge, in der die Nationenden Rector zu stellen hatten, fest. Auf einen Sachsen folgte ein Meißner, diesem ein Bayer, zuletztein Pole. Das Amt dauerte nur ein Semester lang. Die Wahl fand im Sommer zu S. Georg (23. April),im Winter zu S. Gallus (16. Oktober) statt. Die Reihenfolge, in der die Nationen in die Matrikeleingetragen wurden, wechselte mit dem Rector. Die Nation des Rectors begann, dann folgte die desExrectors, die des vorletzten und zuletzt die des drittletzten Rectors. Die Nation, die den letztenPlatz behauptete, trat mithin im nächsten Sommer an die erste Stelle. Während also die Reihenfolgefür die Bekleidung desRectorats lautete: Sachsen, Meißner, Bayern, Polen, galt für die Inscription dieFolge: Sachsen, Polen, Bayern, Meißner.
III. Die Form der Eintragung. 1. Die Semesterüberschrift. Die Regel war, daß derRector in der Ueberschrift seinen Vornamen, Geschlechtsnamen, seine Heimath, seine akademischenWürden und seine sonstigen Aemter, wie auch die Zugehörigkeit zu einem der Universitätscollegienoder zu einem der Stifter, den Tag seiner Wahl, und falls er schon das Rectorat bekleidet hatte, angab,zum wievielten Male er zu dieser Würde erwählt worden war.*) Hinsichtlich der akademischenWürden zeigt sich viel Wechsel. Daß der Rector Magister ist, wird vielfach weggelassen. Ist er nichtnur Magister, sondern auch Doctor einer höheren Facultät, so pflegt er sich als Philosophiae et Iurisoder Philosophiae et Medicinae doctor zu bezeichnen. Der Magister artium wird also im Titel schondem Doctor gleichgestellt. Die Form Baccalarius oder Bacularius räumt allmählich den Platz vor derneueren Form Baccalaureus. Mehr und mehr wird es auch Sitte, sich als Professor eines bestimmtenFaches zu bezeichnen.
Außerordentlich verschieden sind die Wendungen, in denen der Rector der InscriptionErwähnung thut. Die einfachsten gedenken nur der Eintragung, z. B.: „ Anno Domini ... die .. .electus est academiae rector N. N., qui tempore magistratus sui infrascriptos in numerum studio-sorum retulit ,“
„Semestre . . . anni . . . nomina studiosorum, qui sequuntur , perscripta sunt,“
„N. N. rectore per ... semestre . . . anno . . . nomina in militiam literariam data sunt, quaesequuntur,“
„Anno . . . mense N. N. creatus est rector academiae Lipsensis . . . , sub quo infrascripti sunthi, quorum nomina sequuntur,“
D Vgl. die statistische Uebei-sickt auf Tafel III.