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1 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1559 bis zum Sommersemester 1634
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darauf, ob die Vereidigten und Unvereidigten von einander getrennt oder ungetrennt angeführtwerden, zukommt.

Die Promotionsangaben habe ich aus den Proniotionsverzeiclinissen der vier Facultäten zuden einzelnen Einträgen hinzugefügt. Nicht in allen Fällen ließ sich der Promovirte in der Rector-matrikel nachweisen. Der Grund hierfür liegt zum Theil darin, daß der Name bei der Einzeichnungso stark verschrieben war, daß ein sicherer Nachweis unmöglich wurde. In den meisten der übrigensnicht zahlreichen Fälle muß man annehmen, daß es der Rector vergessen hat, den ihm genanntenStudenten in die Matrikel einzutragen, zumal wenn jener sich erst kurz vor der Promotion zurImmatrikulation meldete.

Das Ortsregister verzeichnet in alphabetischer Ordnung die Ortschaften oder Länder, indenen die Immatrikulirten geboren worden sind. Länder, die denselben Namen führen wie Ortschaften,gehen diesen voran. Bei Ortschaften desselben Namens werden die zuerst genannt, bei denen, wasim dritten Bande häufig vorkommt, die Angabe der Nation fehlt, und die sich daher nicht näherbestimmen ließen. Ihnen folgen dann die anderen Orte in der ursprünglichen Reihenfolge der Nationen,Meißner, Sachsen, Bayern und Polen. Zu jedem Ortsnamen habe ich, soweit eine nähere Angabeüberhaupt möglich war, diese in Parenthese hinzugefügt. Der Kürze wegen sind hei Oesterreich nurdie Kronländer, bei Preußen nur die Provinzen, bei Bayern nur die Regierungsbezirke, unter Hinweg-lassung der Bezeichnung des Staates, genannt worden. Nicht immer ließen sich die in der Matrikelgenannten Orte nachweisen. Entweder lag ein Schreibfehler in der Matrikel vor oder die Angabe warungenügend oder wurde durch die Hinzufügung einer falschen Nation unsicher. Besondere Schwierig-keiten machte der Brauch der Rectoren, bei den mit Ober- und Unter-, Groß- und Klein-, Alt- und Neu-zusammengesetzten Ortsnamen die Zusätze bald anzugeben, bald wegzulassen. Es blieb mir nichtsanderes übrig, als mich genau an die Matrikel zu halten. Die Folge davon ist, daß es unbestimmtbleibt, ob z. B. eine Familie nach Großhartmannsdorf gehört oder nach Hartmaunsdorf, Groß - undKlein-, In jedem Falle hat der Benutzer, der die aus einem Orte stammenden Inscribirten zusammen-stellen will, nicht blos den einfachen Ortsnamen, sondern auch dessen Zusammensetzungen mit Alt-undNeu- u. s.w. nachzuschlagen. Nach der näheren Bestimmung des Ortes folgen die verschiedenenNamensformen des Ortes, soweit sie von der jetzt üblichen abweichen. Finden sich zu einer Ein-tragung zwei Ortsangaben, so ist der Immatrikulirte unter beiden Ortsnamen angeführt. Unter denOrtsnamen werden die Namen aller Familien alphabetisch angeführt, deren Angehörige in die LeipzigerMatrikel Aufnahme gefunden haben. Auf Grund dieser Familiennamen wird es nicht schwer sein,alle die Mitglieder der Universität im Personenregister festzustellen, die demselben Orte entstammen.

Bei der großen Menge von ungefähr 122000 Einträgen, die in der jüngeren Matrikel zuregistriren waren, bei den Verschreibungen der Matrikel, die sich erst bei dem Verzeichnen dervielen Hunderte von Promotionen herausstellten, bei den großen Schwierigkeiten, die die Aufgabemit sich brachte, ein Register auf Grund eines nicht gedruckten, daher auch nicht übersichtlichenMaterials anzufertigen, waren Irrthümer nicht zu vermeiden, die sich erst nach der Drucklegungherausstellten. Ich muß daher auf die Berichtigungen und Zusätze verweisen, die sich am Ende jedesBandes befinden. Auch ist bei den Eintragungen, die dem Ende des Zeitraums angehören, mit dem einjeder Band schließt, der nächste Band nachzuschlagen, da leicht ein Non Iuratus des einen Bandes im