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1 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1559 bis zum Sommersemester 1634
Entstehung
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VORWORT.

Schon bevor der erste Band der die Jahre 14091559 umfassenden Veröffentlichung derMatrikel der Universität Leipzig erschien, wurde der Wunsch laut, daß auch die Immatrikulationender folgenden Jahre, wenigstens bis zum Jahre 1809, herausgegeben würden und damit eine bei derhervorragenden Stellung, die Leipzig zumal im 18. Jahrhundert für die Geschichte des geistigenLebens in Deutschland eingenommen hat, überaus wichtige Geschichtsquelle der allgemeinenBenutzung erschlossen werde.

Wie sehr ich auch mit anderen Arbeiten überhäuft war, so glaubte ich doch mich um soweniger einer solchen Aufgabe entziehen zu dürfen, als es sich um die Herausgabe und Bearbeitungder wichtigsten Urkunde der Hochschule handelte, deren sich nun bald über ein halbes Jahrtausenderstreckende Geschichte zu schreiben ich von der Königlich Sächsischen Staatsregierung beauftragt war.

Mancherlei Schwierigkeiten waren bei der Durchführung des Unternehmens zu überwinden.Wohl wäre es das Beste gewesen, wenn sich die Fortsetzung der Universitätsmatrikel unmittelbar andie im Codex diplomaticus Saxoniae regiae erschienenen Bände der älteren Matrikel angeschlossenhätte, aber der Umstand, daß jene Sammlung urkundlicher Quellen sich auf das Mittelalter beschränkt,ließ es räthlich erscheinen, die Immatrikulationen der Jahre 15591809 in einem gesonderten Werkezu veröffentlichen.

Dann aber erwies es sich unmöglich, die Universitätsmatrikel und die Promotionsverzeich-nisse in derselben Weise, wie sie im Codex diplomaticus zum Abdruck gelangt waren, herauszugeben,da die Fortsetzung mit Einschluß des Registers 78 Bände umfaßt und der Druck sehr hohe Kostenverursacht haben würde. Um die Veröffentlichung nicht an der Kostenfrage scheitern zu lassen, denInhalt der Matrikel aber, wenn auch in anderer Form, der Benutzung zugänglich zu machen, entschloßich mich, unter Verzicht auf den Abdruck der Matrikel und der Promotionsbücher, für die Jahre15591809 lediglich ein Personen- und Ortsregister zu geben und den Eintragungen der im Personen-register verzeichneten Universitätsangehörigen, soweit jene akademische Grade erlangten, die Mit-theilungen aus den Promotionsverzeichnissen beizufügen.

Ich habe mir dabei nicht verhehlt, daß diese Form der Bearbeitung nicht im Stande ist, aufalle die Fragen Antwort zu geben, mit der der Benutzer an eine Matrikel heranzutreten pflegt, daßinsbesondere der Nachweis sehr erschwert wird, welche Studirende gleichzeitig in Leipzig immatri-kulirt waren, ein Nachweis, der dann von Bedeutung ist, wenn es gilt, persönliche Beziehungen und