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Geschichte der Familie Wintgens von Wintgenshof zu Duissern bei Duisburg : im Auftrage Julius und Ludwig Wintgens
Entstehung
Seite
229
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Anlage V.

Erbteilungsoertrag der Ainder des OberbürgermeistersHeinrich Mntgens vo?n O. ^uli s802.

Kund und zu wissen sey hiemit, daß zwischen den Kindern und Erben des am 26. Augusts7s)y verstorbenen kserrn ls>ofraths Wintzens über den von dem Rut-Erben ^sried. Wintzensbisher nclministvivtsu KaAfiaß des Erblassers folgender Theilungsreceß errichtet worden.

Anforderst wird bemerkt, daß die väterliche Erbschaft in 6 Stämme zu vertheilen unddazu folgende Erben emmui'vivvn: st Anna Helena Eornelia, 2, Aohann Wilhelm Ludwig,ö, Gerhard Arnold Friedrich, 4, ssteter Florenz Ludwig, ö. Friedrich Wilhelm und 6, die zweyKinder des vor dein Erblasser verstorbenen ältesten Sohnes Aohann Leonhard Wintgens, nament-lich Henriette Friederike Elise und Anna Aletta Wilhelmina Wintzens. Ansehung dieser beidenminderjährigen Kinder hat der Erblasser in seinem Testament clö A. RIertz l7st<8 verordnet, daß,im ^sall der ncl /^iZtum ciivisionis angeordnete Eurator, lherr jstrofessor Schlegtendal diese Stellenicht sollte antreten können, alsdann es dem Stiefvater und Onkel dieser Kinder, dem Rut-ErbenStadt-Schultheiß Aoh. Wilh. Ludw. Wintzens, frey stehen solle, einen andern Eurator zu bestellen-Da nun der lch'rr jstrosessor Schlegtendal inmittelst init Tode abgegangen und dadurch die Euratelanzunehinen verhindert wird; so ist den beiden Enkelinnen des Erblassers der einzige Aruder ihrerverstorbenen Rkutter l). Anton Deller, als Eurator angeordnet, und mit dessen Anziehung die Erb-theilung reguliret worden.

Was demnächst die zu theilende Erbschafts-Rkasse anbelangt, so ergiebt sich aus demKachtrag zum Dnventario de f. Auly a. c. daß selbige inclusive der Kaufgelder des zwar aus denErblasser bereits bei dessen Lebzeiten von denn Detter Soling revolvicrten, jedoch erst nachher denunterschriebenen Erben plsno jnim anerfallenen lhauses in Düsseldorf ad fZA rr und mit Inbegriffderjenigen Gelder, welche ein jeder Erbe zufolge des Hauptbuchs des Erblassers zu conferieren ver-bunden ist, sich in Summa ans söb>, l49 A i-ä stüb. 7 -s belause, nach deren Dertheilung in 6 Stännneein jeder Stamm mithin ein Erbtheil von

^süiis und Awanzig Talisend Aier und Awanzig Reichsthaler, 62 stüb. ^in koursierender gemeiner Währung, den preußischen Eassenthaler zu s rr f2 stüb. gerechnet, erhält.Ehe und bevor einem jeden Stamm das vorstehend ansgemittelte Erbtheil näher nachgewiesenwird, müssen noch folgende Bemerkungen voraus geschickt werdem

b galten die Erben es für vortheilhaster, folgende Erbstücke alsi

n. den Abtenkamp ad ...... s0Ü(X1 rr stüb.

d. die Tevenars Weide ad 8 OVO

c. die Obligation auf den Grasen von lfatzseldt ad l400<) rr

in Lonisdor zu 6 rr, werth . . . . . s66 4^0

Summa c>Z fK6 rx 4V stüb.vorläufig in Gemeinschaft zu behalten, und die jährlichen Revenuen davon zu theilen.Wie es hierbei mit der Administration gehalten werden soll, darüber wird unter denErbinteressenten eine nähere Aereinbarung getroffen werden.

ZZS