SATZUNGEN
Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde.
(Gegründet am 1. Juni 1881, mit den Rechten einer juristischen Personausgestattet durch Allerhöchsten Erlass vom 9. August 1889.)
§ I-
Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde
hat den Zweck, die Forschungen über die Geschichte der Rhein-lande dadurch zu fördern, dass sie Quellen der rheinischen Ge-schichte in einer den Forderungen der Wissenschaft entsprechen-den Weise herausgibt.
Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.
1. Stifter der Gesellschaft sind diejenigen, welche we-nigstens eintausend Mark in die Kasse der Gesellschafteinzahlen.
2. Patrone der Gesellschaft sind diejenigen, welche einenJahresbeitrag von mindestens e i n h u n d c r t Mark auf drei Jahrezu zahlen sich verpflichten.
3. M i t g 1 i e d e r der Gesellschaft sind diejenigen Forscherauf dem Gebiete der rheinischen Geschichte oder auf verwandtenGebieten, welche entweder
a) bei Gründung der Gesellschaft als Mitglieder beige-treten sind, oder
b) später auf Vorschlag des Vorstandes durch die Gesell-schaft in ihren Hauptversammlungen ernannt werden.
§ 3 '
Die für ihre Zwecke erforderlichen Geldmittel ent-nimmt die Gesellschaft: