Druckschrift 
1,2 (1892) 1389 - 1466, Register
Entstehung
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SATZUNGEN

Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde.

(Gegründet am 1. Juni 1881, mit den Rechten einer juristischen Personausgestattet durch Allerhöchsten Erlass vom 9. August 1889.)

§ I-

Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde

hat den Zweck, die Forschungen über die Geschichte der Rhein-lande dadurch zu fördern, dass sie Quellen der rheinischen Ge-schichte in einer den Forderungen der Wissenschaft entsprechen-den Weise herausgibt.

Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.

1. Stifter der Gesellschaft sind diejenigen, welche we-nigstens eintausend Mark in die Kasse der Gesellschafteinzahlen.

2. Patrone der Gesellschaft sind diejenigen, welche einenJahresbeitrag von mindestens e i n h u n d c r t Mark auf drei Jahrezu zahlen sich verpflichten.

3. M i t g 1 i e d e r der Gesellschaft sind diejenigen Forscherauf dem Gebiete der rheinischen Geschichte oder auf verwandtenGebieten, welche entweder

a) bei Gründung der Gesellschaft als Mitglieder beige-treten sind, oder

b) später auf Vorschlag des Vorstandes durch die Gesell-schaft in ihren Hauptversammlungen ernannt werden.

§ 3 '

Die für ihre Zwecke erforderlichen Geldmittel ent-nimmt die Gesellschaft: