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69) Berlinische Hagel-Assecuranz.
DK 1832 ins Leben getretene Berliner Hagel-Assecuranz-Gesellschast übernimmt den Ersatz des Schadens, welchendie Fcldfrüchte durch Hagelschlag erleiden, gegen Einzah-lung einer bestimmten Prämie. Ihr Fonds besteht aus300,000 Thlr. in Actien u 1000 Thlr., woraus 200 Thlr.eingezahlt sind. Für die übrigen 800 Thlr. haben dieAclionärs einen Solawechsel mit zweimonatlicher Kündigungausgestellt. Jene 209 Thlr. werden mit 1 jährlich ver-zinst, etwaige Nachschüssc aber nicht. Der entstandene Ge-winn wird alljährlich vcrthcilt.
Die Actien können nur aus den Namen solcher Inter-essenten stehen, welche von der Dircction genehmigt werden.
Zeder Actionär haftet nur mit dem Betrag seiner Actie,nicht mit seinem übrigen Vermögen.
(Agent in Leipzig: Eduard Hercher.)
79) Berlinische Lebensversicherungs-Gesellschaft.
Die Genehmigung der Statuten erfolgte unter dem18. Juni 183k.
Fonds: 1 Million Thlr., der 184-4 auf 1,610,18k Thlr.8 Sgr. 7 Pf. angewachsen war.
Ans die Actien ü 1000 Thlr. sind nur 200 Thlr.eingezahlt; das klebrige ist durch Solawechsel gesichert.
Es hat sich damit später eine Sparkassen-Versicherungverbunden; man beabsichtigt auch noch eine Renteuanstaltanzufügen.