Absetzung des Fürsten von der Leyen. 385
nicht wohl eine Ausnahme zu hoffen ist", schrieb Cordier Z er würdees als ein Glück betrachten, wenn Napoleon dem Fürsten erlaubte,sich vom Rheinbunde zu lösen. „Hierdurch würden die jenseitigenBesitzungen gerettet und rücksichtlich der diesseitigen könnte vielleichtdann noch manches gut gemacht werden." Es hieß, die Fürstenmüßten für die Alliierten ein doppeltes Kontingent stellen. In Nassauwurden alle Einwohner des Landes, namentlich die Standes- undGrundherren, zu freiwilligen Beiträgen aufgefordert und veranlaßt,bis Ende 1813 zu erklären, für wieviel Jäger oder Landwehrmännerjeder von ihnen innerhalb Monatsfrist die Bewaffnungs- und Be-kleidungskosten bar bezahlen wolle; wer sich aber zu der Erklärungnicht entschlösse, sollte öffentlich gerügt und durch ihm auferlegteunfreiwillige Beiträge herangezogen werden 2.
Schon der Breslauer Vertrag vom 19. März und der KalischerAufruf vom 25. März 1813 hatten für Napoleons Gefolgschaft inDeutschland höchst bedrohlich gelautet, jetzt nach Napoleons Sturzwurde es damit bitterer Ernst. Alsbald setzte das Zentralverwaltungs-departement die Fürsten von der Leyen und von Jsenburg-Birstein abund sequestrierte ihre Länder. Stein übertrug ^ dem Grafen FranzErwein von Schönborn-Wiesentheid am 12. Dezember 1813 „dieVerwaltung des Territorialgebiets und der Domanialbesitzungen desFürsten von der Leyen, der sich von der gemeinsamen deutschen Sachegetrennt"; die militärischen und finanziellen Kräfte seines Gebietessollten „für den gemeinsamen vaterländischen Zweck der künftigen Militär-bewaffnnng und zur Erreichung von Ordnung der Geschäftsführungund Erhaltung des Kapital-Einkünfte-Bestands" verwendet werden.Fürst Philipp wurde am 12. Dezember durch Beschluß des Zentralver-waltungsdepartements zum Feinde der gemeinsamen deutschen Sache er-klärt. Schönborn begab sich zum Autritte der Verwaltung nach Seelbachals dem Hauptorte der Grafschaft Hohengeroldseck und wies alle Beamtendaselbst an, im Namen der von den Verbündeten angeordneten Ver-waltung ihren Dienst fortzuführen; auch sollte die gleiche Weisungan die fürstlichen Beamten auf den anderen Besitzungen ergehen.
! An Schmidt, Frankfurt, 22. November 1813. (O., e.)
^ Cordier an Schmidt, Frankfurt, 27. Dezember 1813. <O. Nr. 5207. H.W.)
° N. 8. Nr. 62». (G.St.B.) Fürst Philipp von der Leyen an den Staats-kanzler Fürsten Hardenberg, Baden, 12. März 1816. (O., e.)
Klein s ch IN id t, Arenberg usw. 25