Aushebung des Sequesters.
Der allmächtige Erste Konsul Bonaparte wurde am 18. MaiKaiser Napoleon; Graf Philipp dankte ihm ^ für die Verfügung vom10. Mai (f. S. 349) und stellte alle seine Rechte auf Entschädigungin Deutschland unter seinen kaiserlichen Schutz. „Durch eine glücklicheAllianz von Macht und Güte", schrieb er, „weiß Eure Majestät zurselben Zeit, in der Sie das Los der Völker festsetzt, auch für dasder Familien zu sorgen, die Ihr ergeben sind und die Ihre Ge-rechtigkeit beanspruchen."
Der Kaiser erneute die Verfügung des Konsulats, indem er am7. Messidor XII. (25. Juni 1804) ein Dekret gleichen Inhalts er-ließ 2, und der Graf gab allen Beamten die Weisung, wieder Besitzzu ergreifen 2. „So war der erschrecklich schwere Stein gehoben"und Schaller hoffte weil der Graf jetzt so gut stehe, daß „einebillige Entschädigung den endlichen Verlust hinlänglich decken werde."Bouqueton schrieb ° Mariannen voll Freude über die endliche Auf-hebung des Sequesters auf alle gräflichen Besitzungen, ihr Sohn ver-liere zwar viel Ehrenrechte, durch gute Freunde aber könne er beidem Kaiser dafür Entschädigung erhalten, die seinen Verlust zumTeil decke, er dürfe mit seinen Reklamationen nicht ermüden, da somancher mehr als seinen Verlust erhalten habe. „Die Mittel, umdazu zu gelangen", schloß Bouqueton, „sind bekannt, und wenn ersie mit Klugheit anwendet, so zweifle ich nicht an seinem Erfolg."Schaller sprach sich ausführlich gegen Schmidt aus Seiner Aus-legung des H 3 des Aufhebungsdekrets nach sollte der Graf für denübrigen Verlust jeder Art entschädigt werden; Schaller sah darin „eineKlausel, an deren Erfüllung ich weniger zweifle, als ich an der Se-questeraufhebung gezweifelt habe, allein der krumme Daumenwird viel dabei zu tun haben. Das bereits Erlangte konnte nochohne Aufopferung geschehen und es wird vieles, wo nicht alles, beijetzigem Betragen der ckvuoonrs ankommen, denen im Grunde nicht
' O., undatiert. X.IZ.
' Gegengezeichnet Maret. (K. H.W.)
^ Schüller an Schmidt, Paris, 16. Juni 1804. (O., e.) Brixius an Cordicr,Frankfurt, 25. Juni 1804. (O. Nr. 5480, e.)
^ An Schmidt, Paris, 29. Juni 1804. (O. H.W.).
° Mannheim, 3. Juli 1804. (O., c.)
° O., undatiert. (H.W.)