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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
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Preußische Intervention.

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bei der außerordentlichen Neichsdeputation", eine Eingabe^ an denbevollmächtigten Minister Dalbergs in Berlin, Hugo Franz GrafenHatzfeldt-Wildenburg, stellte ihm in Kürze die Lage dar und bat ihn,den preußischen Gesandten in Paris, Marchese Lncchesini, zu ver-mögen, Leyens Forderung zu unterstützen. In einem beigefügtenMömoire vom gleichen Tage, das die Notlage des Grafen schilderte 2,meinte Cordier:Der einzige Vorwurf, den sich der Herr Graf vonder Lehen in dieser für sein Haus so wichtigen Angelegenheit vielleichtmachen könnte, möchte der sein, er habe mit zu großer Zaghaftigkeitseinerseits und mit unbegrenzter Ergebenheit in den Willen der Mittler-Mächte gehandelt. Unmöglich aber kann man dieses politische Ver-halten, welches in der Tat sehr selten ist, außer Acht lassen." Auchals katholischer Reichsstand habe der Graf durch die Unterdrückungder großen Kapitel viel verloren. Cordier berechnete den Gesamtverlustauf 4164359 Gulden.

Graf Hatzfeldt unterbreitete 2 dem Grafen Haugwitz, preußischemMinister des Äußeren, Cordiers Memoirewegen des besonderenInteresses, das der Kurerzkanzler am Los seines Neffen, des HerrnGrafen von der Lehen, nimmt, der sich durch die letzten Entschädi-gungsarrangements beeinträchtigt glaube", und bat Haugwitz, er mögegestatten, daß Lncchesini in Paris die Reklamationen unterstütze,dieder Herr Graf von der Lehen in diesem Augenblick persönlich unddirekt bei der französischen Negierung mache". In einem Schreibenvom 22. Juni 1803 ^ bat der Graf Friedrich Wilhelm III. selbst,unter Beilage eines Mömoire ^ vom 24. Juniüber gänzliche Ver-kürzung und Vergessung" um des Königs Intervention; er sagte:Stets gewohnt, die deutsche Konstitution aufrecht zu erhalten undden Rechten der kleinen deutschen Stände eine besondere huldvolleProtektion zu widmen, werden Eure Königliche Majestät nach Aller-höchstdero Weisheit und tiefen Gerechtigkeitsgefühlen mein Haus vonseinem gänzlichen Untergang allergnädigst zu retten geruhen und sicher-lich nicht gestatten, daß nur dieses Haus das alleinige Opfer des

^ RcgenSburg, 9. Mai 1803. (O. R. 8. Nr. 62°. G.St.B.)' O, -.

' Berlin, 18. Mai 1803. (O. R, 8. Nr. 62°. G.St B.)< Paris, 22. und 24. Juni 1803. (K., «.).

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