Ende der Ochsenhciusener Kommission.
gearbeitet, wie ich's so oft anriet, so würden wir ebenso wie andereGrafen daraus gesetzt worden sein."
Auch Marianne setzte ihre Petitionen um die Saline Rülchingenund um ihre französische Pension bei dem primatischen GesandtenGrafen Beust fort.
Cordier erließ ^ ein neues Mömoire an die vermittelnden MächteFrankreich und Rußland — umsonst! Die Kommission in Ochsen-hausen beendete ihre Arbeiten, für Lehen fiel nichts ab. „Weder fürseine reichsständischen noch für seine sonstigen Besitzungen wurde ihmetwas zuteil, indem die Masse nicht hinreichend war, alle zu befrie-digen, und weil nach den von der außerordentlichen Reichsdeputationin dem Konkluso der 16. Sitzung vorgeschriebenen Grundsätzen dieGraf- und Herrschaften, welche Sitz und Stimme hatten, den reichs-gräflich Lehenschen Besitzungen, auf welchen namentlich kein Recht zuSitz und Stimme haftete, vorgezogen wurden." Die württembergischeund badische Subdelegationskommission in Ochsenhausen hatte denGrafen mit seinen Herrschaften Blieskastel, Oberkirch, Leiningen undSaffig und einer jährlichen reinen Rente von 105 000 Gulden in dievierte, mit seinen übrigen Herrschaften und Besitzungen und einer jähr-lichen reinen Rente von 113 000 Gulden in die fünfte Klasse versetzt.Welcher Beschluß durch Diktatur vom 14. Februar 1803 bekanntwurde. Die Kommission erkannte nach Lehenscher Auffassung damitdie Herrschaften Blieskastel, Oberkirch, Leiningen und Saffig alsreichsständisch und zu einer Entschädigung „geeigenschaftet" an. Alsdie Kommission in Ochsenhausen ihre Arbeiten beendete, „entbehrtesomit der Graf von der Lehen gänzlich aller Entschädigung". DerReichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 überging denGrafen mit Stillschweigen. Er wendete sich nun an die außer-ordentliche Neichsdeputation und sie beschloß in ihrer 45. Sitzung,„der Graf gehöre wegen seines ersten Verlustes von 105 000 Guldenjährlicher Renten all Z 24 des Deputations-Hauptschlusses und verdieneunter denjenigen, welche daselbst auf weitere disponible Fonds ver-tröstet worden, vorzüglichste Rücksicht."
Dabei blieb es, und der Graf betrachtete sich als einziges undunschuldiges Opfer des Lüneviller Friedens.
^ Regensburg, 17. Februar 1303. (O. R. 36.