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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
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382 Die Lage der Reichsgrafen.

was sich retten läßt. Vor der Kommission wird es gelten, einäolloindrsmönt aller lcyischen jenseits gehabten Gerechtsame aufzu-stellen und durch Rentenstatus zu justifizieren. ... Lehen hat .. .Ansprüche auf Vergütung wegen dem Schloß zu Blieskastel, dem Hofzu Koblenz usw., wovon ersteres bekanntlich abgebrochen und letztererzum Präfektursitz ^ genommen ist."Auch das bei trierischer Hof-kammer stehende Kapital von resp. 15 000 und 20 000 Reichstalern",bemerkt Brixius,verdient eine besondere Bemerkung, weil es nichtim Rentenanschlag enthalten ist; für das Erzstift Trier wird niemandentschädigt, mithin ist auch die Forderung nicht transportabel. Schweigtman nun still dazu, so ist bei den Franzosen alles verloren." Cor-dier übergab dem Direktorialgesandten Albini am 1. November eineNote wegen der trierischen Schuld und teilte Brixius mitIn derInstruktion für die Kommission wegen der Reichsgrafen sind mehrereKlassen aufgestellt, welche eine nach der anderen entschädigt werdensollen, so weit es nämlich reicht. Die erste ist das unmittelbareReichsgebiet, wovon Reichs- und Kreisprästanden getragen werden undauf welchem eine Stimme auf Reichs- und Kreistagen gehaftet hat;in der zweiten das unmittelbare Reichsgebiet, welches zu Reichs- undKreisprästanden beigetragen, auf welchem aber eine Kreis- ohne Reichs-tagsstimme gewesen ist; in der dritten das unmittelbare Reichsgebiet,wovon zu Reichs- und Kreisprästanden beigetragen worden, aufwelchem aber weder eine Reichstags- noch Kreisstimme gehaftet hat;in der vierten unmittelbares Reichsgebiet, wovon aber weder Reichs-uoch Kreisprästanden prästiert noch eine Stimme geführt worden ist;endlich in der fünften die reichsritterschaftlichen und Mediatgüter,welche nur auf Aufhebung des Sequesters zu verweisen sind ... Eineneue Ungewißheit liegt für viele, auch für die Reichsgrafen, darin,daß Toskana, welches kaum ein Drittel seiner Entschädigung durchden Plan bekam, sicher eine Vermehrung erhalten wird, welche, wennsie in Deutschland genommen werden soll, neue Abzüge verursachenmuß." In einem neuen Memoire an den französischen außerordent-lichen Minister am Reichstage, de Laforest, erhob Cordier ^ die alten

^ Seit 1800. (Chr. von Stramberg, Denkwürdiger und nützlicher Rheini-scher Antiquarius. Mittelrhein. Der 1. Abteilung 2. Band, Cobleuz 1853.)

- Regensburg, 5. November 1802. (Kt., e.)

^ Rcgensburg, 20. November 1802. (O. ?. 36. il.l!!.)