Bocholter Vertrag von 1825.
freiheit in den gemeinschaftlichen Besitzungen. Vorläufig bewilligte derKönig eine Zahlung von 90 000 Frank an Fürst Friedrich „in Rück-sicht auf die Verlegenheiten, welche die noch nicht erfolgte Berichtigungder standesherrlichen Gerechtsame hervorgebracht" Um die standes-herrlichen Rechte besser festgestellt zu sehen, trat Friedrich in Verhand-lungen mit der preußischen Regierung und schloß, ohne Zuziehung desFürsten zu Salm-Salm, am 28. Oktober 1824 mit ihr einen Vertrag.Er entsagte vom 1. Januar 1825 an der seit 1815 genossenen Steuer-freiheit gegen eine Rente. Durch Kabinettsorder vom 4. Juni 1825genehmigte der König dies vorläufig.
Fürst Konstantin begab sich in einem ähnlichen Vertrage mitPreußen am 11. Mai 1825 der Steuerfreiheit gegen Erhöhung seinerRente. Bevor Preußen und Salm-Kyrburg einen definitiven Rezeßabschlössen, erfolgte der Bocholter Vertrag vom 8. resp. 13. Oktober1825 zwischen den Fürsten zu Salm-Salm und Salm-Kyrburg. FürstFriedrich, der im Auslande bleiben wollte, trat an den Fürsten Kon-stantin und dessen Haus ab „sein Drittel (der gemeinsam besessenenDomänen) nebst sämtlichen uotivis als ausgeliehenen Kapitalien, Kassen-und Speicher-Beständen, Einnahmeresten und sonstigen Ausständen, wiesolche sich am 1. Oktober 1825 vorfänden, mit Ausnahme einigernamentlich benannten Renten und Besitzungen", und Fürst Konstantinübernahm dagegen alle auf diesen Abtretungen ruhenden Lasten ZFürst Friedrich und sein Haus erhielten von Salm - Salm vom1. Oktober 1826 an eine ewige Reute von jährlich 5500 preußi-schen Talern. Salm-Salm übernahm Schulden für 50 000 preußischeTaler und Pensionen und Präbenden für jährlich 3463 Taler ImJahre 1831 bevollmächtigte Friedrich ^ seinen Geheimrat Johann AdamFinck zu neuen Verhandlungen mit Preußen. Dieselben endeten miteinem von Finck am 28. Juni in Bocholt und von Ludwig von Vinckeam 15. August 1831 in Münster unterzeichneten Vertrages FürstFriedrich zu Salm-Kyrburg verzichtete ans alle Ansprüche, die erwegen der ihm und seinem Hause von Napoleon durch Inskriptionauf das Große Buch der französischen Staatsschuld bewilligten Jahres-rente „gegen die preußische Regierung, obwohl mit Widerspruch der-
^ Hardenberg an Friedrich IV., Berlin, 31. Juli 1322. (O. S.K.)
- S.K. " K. e.
^ Paris, 2. Juni 1831; e. - K. S.K.