Konstantins Schritte bei Stein.
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in die rheingräfliche Kasse fließen lassen Konstantin schrieb nunan Stein-:
„Nicht ohne die größte Bestürzung habe ich ^ zu ersehen gehabt,daß mein fürstliches Haus nebst den fürstlich Salm-Kyrburg- undArenbergschen Häusern als solches bezeichnet ist, welches durch un-deutsches früheres Benehmen sich keineswegs auch einervorzüglichen Berücksichtigung würdig gemacht hat.
Dieses Urteil aus dem Munde Eurer Exzellenz ist zu wichtig, zubedeutungsvoll, als daß ich nicht Dieselbe ersuchen sollte, die Ver-anlassung dazu mir gefälligst näher eröffnen und mich in Stand setzenzu wollen, den dabei zum Grund liegenden, ohne Zweifel irrigen,Voraussetzungen zu begegnen.
Mein Haus hat sich seit Jahrhunderten durch Anhänglichkeit anKaiser und Reich ausgezeichnet. Die nämlichen Gesinnungen belebenmich. Ich bin mir keines undcutschen Benehmens bewußt. Einsolcher Vorwurf kann mich am allerwenigsten meiner persönlichenDenkungsart nach treffen, und wie wäre dies auch möglich, da ichwährend der französischen Oberherrschaft dahier als unfranzösisch ge-sinnt denunziert und von den Lokallandesbchörden verunglimpft wurde.
Die unglückliche Lage meiner Besitzungen, der Strom politischerEreignisse, von welchem sogar große europäische Mächte augenblicklichhingerissen wurden, hat auch mich und mein Hans in heterogene Ver-hältnisse gebracht, die mein politisches Benehmen gebieterisch modi-fizierten, ohne daß mir deshalb Undeutschheit zur Schuld gelegt wer-den mag.
Daß ich die mir vom französischen Gouvernement für die durchletztere Ländcrvereinigung nach fruchtlosen Protestationen meiner Seitsmir entrissenen Souveränitätsrcchie und dannt verbundenen Vorteile,wie auch für den aufgehobenen, meinem Hause seit mehr als 200Jahren gehörigen durch Kauf erworbenen Rheinzoll zu Arnheim durchein kaiserliches Dekret bestimmte Entschädigungssumme während dreiJahren bezogen habe, kann, bei den bekannten Finanzumständen meinesHauses, nicht als undeutsche Handlung gedeutet werden. — Ebenso-wenig wird man mir als solche die Anstellung meines ältesten Sohnes
' Bericht Stengels, Bocholt, 20. Mai 1814 (s. o.)
- Anholt, 6. März 1814. (O. G.St.B.)
" Durch die Bescheide vom 14. und 23. Januar 1814.