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Napoleon täte sie, wenn sie so pflichtvergessen wären, selbst ermahnenund nicht achten," Napoleon befahl, die von Rees bis Bremen geführteDouanenlinie durch Infanterie und Kavallerie zu verstärken, und derbergische Staatsminister des Innern und der Justiz, Graf Johann FranzJoseph von Nesselrode-Reichenstein, bat die salmische Regierung ^ umDurchmarscherlaubnis für diese Truppen 2 wie um Quartier und Ver-pflegung, Es blieb der Regierung nichts übrig als zuzustimmen;bald aber war das Land von Soldaten überschwemmt, die für denZolldienst ganz nutzlos waren und die Untertanen ausfraßen. Nachlangen Verhandlungen zwischen den Behörden erfolgte wenigstens am23. und 24. August der Abzug der bergischen Truppen; die franzö-sischen blieben im Lande. Am 11. September 1810 stellte 2 BaronBacher dem Geheimrate I. G. von Noöl in Frankfurt das DekretNapoleons von Trianon vom 5. August zu: alle Kolonialwarenwurden verboten, die Dekrete von Berlin und Mailand streng ein-geschärft, Zucker, Kaffee und Baumwolle englischer Herkunft unter-sagt. Bacher empfahl der salmischen Regierung die sorgsamste Durch-führung. Langenberg setzte sich, da sich Bacher auf nichts weitereseinließ, mit der bergischen und der arenbergischen Regierung in Korre-spondenz, und auf ihren Bescheid hin erließen die salmischen Fürstenam 20. Oktober ein Edikt mit Instruktion vom 27. Oktobers Kon-stantin, der wieder in Anholt residierte, verfügte die Durchführungdes neuen Tarifs, wollte aber keine unzeitige Nachgiebigkeit aufkommensehen 5. Soldaten des französischen 37. Linicninfanterieregiments"standen seit zwei Monaten im Salmischcn, als hätten sie Feindeslandbesetzt; Konstantins Schritte bei dem Herzoge von Reggio und demGrafen Molitor nützten nichts; im Oktober 1810 betrug die franzö-sische Einquartierung 780 Mann und 48 Pferde?. Trotz eines kaiser-
^ Düsseldorf, 5. August 1810. (O. ^.r. Die zur Verstärkung der Douanen-linie eingerückten großh. berg. und k. k. franz. Truppen betr. 1810. Fasz. 1. O. 51, e.)
2 Kommandiert von General Damas und Major Hofsmeyer.
^ K. L..r. Einführung des k. k. franz. Tarifs auf die im hiesigen Fürsten-tum befind!. Kolonialwaren betr. 1810. L. 26. St.Mr.
' ZA.
° Anholt, 22. Oktober 1810. (O., e.)
° Dasselbe gehörte zur Division des Generals Grafen Molitor im Observations-korps von Holland unter dem Marschalle Oudinot, Herzog von Reggio.
' Neue Verfügung über die Einquartierung, Bocholt, 15. November 1310.