Die Stifte.
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ab Schieß berechnete die Gesamteinkünfte der zwölf Stifte undKlöster auf jährlich 40 498 Gulden. Als sich die Kommissare in derAbtei Vreden zeigten, empfing man sie mit einem juristischen Protestegegen die Aufhebung des Kapitels und gegen jede Neuerung; die Äbtissin,Maria Theresia Ncichserbtruchsessin Gräfin zu Zeil-Wurzach, „erlaubte sichsogar Dinge, die als Mangel an Respekt gegenüber Souveränen hätten be-trachtet werden müssen", in Anbetracht ihrer hohen Geburt jedoch sah mandarin nur „eine Frauenaufwallung". Sie wandte sich an die Reichs-gerichte und sogar an den Papst. Man bot den Damen von Vredenan, sie sollten ihre Einkünfte auf Lebenszeit behalten; man wollte sieaussterben lassen. Sie mochten nicht, nur die Pröpstiu willigte gegeneine lebenslängliche Pension ein. Es kam zu langen Differenzen derDamen mit den Fürsten Salm, doch erzielte mau endlich ein Abkommen,das bis zu dem Augenblicke gelten sollte, wo nur noch eine gewisseAnzahl Stiftsstellen besetzt seien 2.
Der Antrag Salm-Salms vom 8. März 1803, ihm sein bei Kur-trier angelegtes Kapital von 100 000 Gulden (s. S. 163) mit den Zins-rückständen auf den Rheinoktroi anzuweisen, wurde als durch denReichsrezeß erledigt vom Reichstage abgelehnt, ebensowenig restituierteihm die Reichsdeputation eine Rente von 20 000 Reichstalern wegenunzulänglicher Entschädigung 2.
> O. (S.K.)
^ Sobald die Äbtissin gestorben und die Zahl erreicht war, bemächtigten sichdie Fürsten der Abtei und ihrer Einkünfte; auch die Dechantin starb, man verkaufteihr Haus und andere Gebäude, und dies geschah bei jedem Todesfälle einer Stifts-dame oder eines Kanonikus. Hatten die Reichsgerichte den Widerstand des Kapitelsunterstützt, so rissen die Fürsten, als sie Souveräne im Rheinbunde geworden waren,die volle Verwaltung des Kapitels an sich, beließen jeder Dame und jedem Kanonikusihre Revenue auf Lebenszeit und nahmen sie nach deren Tod an sich. Man beschloßdie Bildung eines neuen Kapitels, dessen Äbtissin stets aus dem Hause Salm wieauch die Chanoinessen aus diesem Hause oder aus verwandten Familien sein sollten.Das neue Kapitel kostete ein Viertel des alten und die Fürsten genossen die übrigendrei Viertel Einkünfte. Nach dem Westfälischen Friedensinstrument von 1648 muhtendie Güter des Kapitels, so weit sie unter holländischer Herrschaft lagen, an Hollandheimfallen, sobald das Kapitel aufgehoben würde; das mußte um jeden Preis ver-mieden werden. Auch war das Kapitel dem Fürsten zu Salm-Salm als Versorgungfür seine drei Töchter sehr wichtig, im Salm - Kyrburgcr Hanse waren keine Töchter.(Konzept einer Eingabe ans Finanzministerium. S.K.)
° Z.A.