188 Die Klöster.
§ 5. Der Reichsdeptttationshauptschlnszvon !803.
Am 25. Februar 1803 in Ncgensburg unterzeichnet, sprach derReichsdeputationshauptschluß (Neichsrezeß) den Häusern Salm-Salm »und Salm-Kyrburg „die volle Landeshoheit" über die Ämter AHansund Bocholt zu; sie durften, was schon der Lüncviller Frieden ihnenversprochen, Klöster, Kapitel und fromme Stiftungen im neuen Landeaufheben und ihren Domänen einverleiben, mußten aber den geistlichenInsassen Pensionen zahlen.
Es gab in beiden Ämtern
1. das Kapitel und die Abtei Vreden, eines der vornehmstenStifte im Reiche i,
2. das Zisterzienser-Kloster Großen-Burlo 2,
3. das Weiße Kapitel von Bocholt für den Adel
4. das Schwarze Kapitel von Bocholt für Bürgerliche ch
5. das Augustinerinncn-Kloster in Bocholt 2,
6. das Augustinerinnen-Kloster in Borken, genannt Marien- »brink
ferner — und diese blieben bestehen:
7. das Minoriten-Kloster in Bocholt,
8. das Minoriten-Kloster in Schwielbruck,
9. das Rekollekten-Kloster in Vreden si
10. das Rekollekten-Kloster in Gehmen,
11. das Kapuziner-Kloster in Borken,
12. das Klarissinnen-Kloster in Vreden s.
Die sürstlichen Kommissare von Embden und Schieß nahmen dasInventar auf und legten am 4. März in Bocholt genaue Rechenschaft
^ Es bestand aus der Äbtissin, der Pröpstin, der Dechantin, drei Chanoinessen(Reichsgräfinnen), sieben KanoniciS, fünf dienenden Priestern und einem Rcntincister.
^ Wurde zuerst aufgehoben. *
^ und ^ wurden mit der sürstlichen Domäne allmälig rßuniert.
" Diente den Sitzungen der Ncgiernng und wurde mit der fürstlichen Domäne reunicrt.
" Wurde verkauft. ^ Brannte 1311 nieder.
6 Brannte ebenfalls 13ll nieder. Die Klöster der Bettelordcn hatten nur HauSund etwas Garten; man hob sie nicht auf, sondern ließ sie aussterben; sie beschäftig-ten sich zum Teile mit der Erziehung.