Dekrete Napoleons vom 14. April 1813. 77
Herzog Prosper Ludwig nach wie vor in Kriegsgefangenschaft in Eng-land War und nicht absehen konnte, wann er nach Frankreich heim-kehren und seine Geschäfte selbst zu übernehmen imstande wäre, sobat er i seinen Vater, „den Senator Ludwig Engelbert von Aren-berg, Reichsgrafen, Großkreuz des Ordens der Röunion usw.", dieseGeschäfte an seiner Statt zu führen, die Eingänge seiner Einnahmenzu überwachen, die Ausgaben festzustellen und in vollstem Umfangeseine Obliegenheiten zu vollziehen, wofür er ihm die weitestgehendenVollmachten gab; dabei unterstellte er ihm seinen GeheimsekretärThomas Stock 2. Ludwig Engelbert nahm die Vollmacht an undunterzeichnete darüber eine Akte s.
§ 7. Die kaiserlichen Dekrete von 1813.
Auf Bericht des Herzogs von Bassano hin erließ Napoleon am14. April 1813 folgende zwei Dekrete aus St. Cloud^:
I.
Art. 1. Dem Herzoge von Arenberg bleiben erhalten zu vollemEigentum und als Allodial- und Privatgüter die Schlösser, Parkeund Gärten, die Häuser und Gebäude überhaupt, welche nicht einemöffentlichen Dienste gewidmet wurden, die Forsten und Wälder, diepflugbaren Grundstücke, die Wiesen und Weideplätze, die Minen- undHütteuwerke und überhaupt alle Immobilien ohne Unterschied desUrsprungs, das Mobiliar und die nichtfeudalen Renten, welche zur Zeitder Vereinigung der Grafschaft Recklinghausen mit dem GroßherzogtumBerg zu seiner Domäne in besagter Grafschaft gehörten.
Art. 2. Ebenso bleiben ihm erhalten die Rechte, die er habenkönnte auf die Gemeindegrundstücke und Heiden, die Zehnten, ellam-xarts, Grundzinsen (oous), Renten und Zinsen (rsäsvauoss) in Geld,
^ Bridgeworth (Salop), 14. August 1812. (K. Karton 3. Serie 2. Fasz. 7. A.B.)^ Mehrere Beamte, darunter der Generalsekretär des Kriegsministers beglaubigtendes Herzogs Unterschrift, stempelten ihr das Siegel des Kriegsministeriums auf undregistrierten die Akte in Enghien am 17. Oktober 1812 ein. (Ebenda.)
° Brüssel, 23. Oktober 1812. (O., e.)
^ O. (?. 6. K. Maison 4'L.remberA. Rex. VI. Nr. 88.
G.St.B.)