den Zusätzen begleitet waren: »Ich verzichte nicht minder auf meinein Ihrem Besitze befindlichen Novitäten und eröffne Ihnen ein Conto fürimmer, wobei es von Ihnen abhängen soll, die Zahlungen zu leisten,wenn die Möglichkeit mit Ihrer Rechtlichkeit und Ihrem guten Willengleichen Schritt hält.«“
Das Haus an der Hohenstraße hatte schon unter Preis für17000 Taler an A. Rogge verkauft werden müssen; am 19. Aprilfolgte ihm das Honnefer Gut, das für 10966 Taler in den Besitzeines Engländers, Lewis Agassiz, überging. Alle Mitglieder derFamilie setzten ihr Aeußerstes ein, die Scharte wieder auszu-wetzen; alles Wertvolle an Gold und Silber wurde verkauft, biszu den Patengeschenken der Kinder, der Haushalt möglichst ein-geschränkt. Infolgedessen konnten denn auch die in dem Ueber-einkommen mit den Gläubigern übernommenen Verpflichtungengenau erfüllt werden; schon im Jahre 1845 war dies Ziel erreicht.
Mit der Erfüllung der gesetzlich übernommenen Verpflichtungenwar Lambert Bachem, wie er das schon in seinem obenerwähntenRundschreiben zum Ausdruck gebracht hatte, nicht zufrieden.Auch der in dem Uebereinkommen ausgefallene Teil der Schuldensollte noch getilgt und für die Firma die förmliche Wiederein-setzung in den vorigen Stand erreicht werden. Auch das warim Jahre 1853 gelungen, und Bachem beantragte unterm 23. Aprildieses Jahres seine „Rehabilitation“ beim RheinischenAppellationsgerichtshofe in Köln.
„Durch Vermehrung der angestrengtesten Thätigkeit und womöglich durch größere Sparsamkeit und Entbehrung in Beziehungauf meine, gleiche Gesinnungen und Gefühle mit mir theilendeFamilie“, heißt es in der Eingabe, „ist es mir gelungen, nichtnur den bewilligten Nachlaß von 25 Prozent, sondern auch d i eZinsen der von mir verschuldeten Summe nebst den Kostenvollständig an meine Gläubiger in der Zwischenzeit bezahlenzu können“. . .
Der kgl. Generalprokurator beantragte unterm 21. Oktober1853 die Bewilligung des Gesuches, worauf unterm 7. Novemberder erste Zivilsenat des Rheinischen Appellationsgerichtshofsden Buchhändler Lambert Bachem „rehabilitiert“ er-klärte, welches Urteil durch öffentliche Verlesung und Ein-tragung in die betreffenden Register bekannt gemacht wurde.Die Kölnische Zeitung fügte der Erwähnung dieser Tatsache dieBemerkung bei, daß dies „der einzige Fall einer Rehabilitation