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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
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allein nicht die mindeste Achtung bezeigen und ihn ebenso wie inFrankreich gänzlich vernichten und austilgen solle. Gegen solche An-schauungen und Anwürfe verteidigt er den österreichischen Adel, derneben der absoluten Gewalt des Monarchen hierzulande nichts zusagen habe und der ebensowenig als die Bürgerschaft eine Schuldtrüge, wenn heute Türken, Preußen, Polen, Engländer und Holländerüber die Monarchie hersallen würden. Selbst in Ungarn, wo ihn derSouverän gewisse Privilegien genießen läßt, gibt es keinen Aristokra-tismus in dem obgedeuteten Sinne, st Wenn der ungarische Adel aufden Landtagen das Begehren stellt, die im Lande befindlichen Gebrechennach Möglichkeit abzustellen, so tut er das unter Berufung auf seineuralten Rechte und Gewohnheiten und von dem Wunsch beseelt, inEintracht mit dem Königtum vorzugehen. Stubenberg nimmt demnächstden ungarischen Adel selbst gegen die Vorwürfe in Schutz, die ihmwegen seines Verhaltens in den letzten Tagen Josefs II. gemachtwurden. Es geschieht das in einer Weise, die es begreiflich macht, daßman das kleine Büchlein in Osterreich als eine „berüchtigte Broschüre"verfolgte. Man müsse erwägen, „daß die vorige Regierung das Eigen-tum nicht des Adels allein, sondern aller Landesangehörigen auf dieallerhärteste Art und Weise angegriffen, daß alles, was sonst bei allengesitteten Nationen das Geburts- und Erbrecht vom Bauer bis zumRegenten heilig und sicher machen sollte, für nichts als leeres Hirn-gespinst gehalten worden sei und daß in solchem Fall jeder Mensch,um so viel mehr ganze Nationen empfindlich sein müssen und daß dermenschlichen Gesellschaft kein größeres Unglück widerfahren könne, alsdergleichen bedauerungswürdige Grundsätze eines Regenten und einigerihm anhängend sein wollender Staatsgelehrten, welche unter dem immer-währenden Vorwand des allgemeinen Besten glauben, daß ihnen nachihrem eigenen Gutdünken alles erlaubt sei und daß eine durch viel-jährige Kränkungen aufs äußerste gebrachte Nation unmöglich sogleichwieder in die gehörige Unterwürfigkeit gebracht werden könne."st

Das waren zweifellos Worte, die man in Osterreich übel ver-merkte. So auch, wenn der Verfasser wünscht, daß die Könige selbstsich einige nützliche Einschränkungen öffentlich auserlegen sollten, ge-

st Es dürste von Interesse sein, analoge Verhältnisse im alten Frankreichund ihre Umwandlung durch die Revolution zu betrachten. Die Schilderungen,wie sie Taine, II. 1, bietet, treffen iu vielen Punkten mit denen Stubenbergszusammen. Man vergleiche: „Daraus, daß die Stellung der Privilegierten so-wohl in ihrem Verhältnis zu den Untertanen als auch in ihren Beziehungenzu der Regierung eine mißbräuchliche war, folgt noch nicht die Notwendigkeit,sie auf ihren Besitzungen jeder Sicherheit und jedes Eigentumsrechtes zu be-rauben ... Eine nicht bevorrechtete Aristokratie — und eine solche will auchStubenberg — erweise sich als segensreich, wenn sie nicht müßig geht, sondernin Gemäßheit ihrer Fähigkeiten Verwendung findet." So war das Haus Stu-benberg das ganze 1U Jahrhundert im Staatsdienst tätig. Man glaube nicht,daß Protektion dem einzelnen das Emporkommen leicht machte. Man beachte,wie lange ein Leopold Herr von Stubenberg unentgeltlich dienen und wie vieleJahre er sich dann mit der Stellung eines Kreiskommissärs begnügen mußte,st S. 19.