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bedrängnisse nun auch für den reichen Vater, der sich gegen die Erb-einigung nicht vergehen wollte, angingen; ja daß man dem Hausealte, längst in andere Hände gekommene Besitztitel abstritt und sonachjenes zum Ersatz verhalten wollte. Z Trotz der Erbeinigung mußte ermanches aufopfern; alles mit Einwilligung der Vettern, auch diesemußten liegendes Gut dahingeben, um die gegen Georg beim Ankaufvon dessen Gütern eingegangenen Pflichten erfüllen zu können. Sieverkaufen sechs Ämter bei Leoben an den Dompropst zu SeckauJ)Wolf von Stubenberg übernimmt die Herrschaft Mureck am 24. April1627, Georg der Jüngere am 10. Juli 1628 die Herrschaften Schalla-burg und Sichtenberg.6) An die Stadt Leoben werden vier Amter beiBruck verkauft. Bis zuletzt blieb er ein treuer Anhänger des evange-lischen Bekenntnisses. Als der protestantische Gottesdienst im ganzenLande eingestellt war, las er „nicht bloß selbst alle Sonn- und Feier-tage das Evangelium aus den Postillen vor, sondern mahnte, alschristlicher Hansherr auch die Seinigen treulich zum Zuhören". Auchdas sollte nicht lange währen, denn schon kam der Schlußakt, der demevangelischen Glaubensbekenntnis in Steiermark ein Ende machen sollte.Am 1. August 1628 erschien das Generalmandat des Landesfürsten,das dem protestantischen Herren- und Ritterstand den weiteren Auf-enthalt in der alten Heimat verbietet. Wer sich nicht binnen Jahres-frist bequemt, den katholischen Glauben anzunehmen, dem wird esuntersagt, in den Erblanden des Landesfürsten zu wohnen und seineGüter daselbst persönlich zu besitzen. Jetzt hieß es für Georg und fürdie Sprossen der Wurmberger Linie, soweit sie nicht wie die derälteren Kapfenberger Linie ungehörigen Brüder Georg und Wolf katho-lisch wurden, Abschied nehmen. Sein Ansuchen, die ihm noch geblie-benen Herrschaften behalten und den Nutzgenuß im Auslande ver-zehren zu dürfen, wurde mit dem Beinerken abgewiesen, daß auchandere Emigranten das gleiche Ansuchen stellen möchten. Z Am27. Juni 1629 schließt er endlich mit seinen Vettern Georg den Jün-geren und Wolf einen Vertrag bezüglich der Administration seinerGüter und vermacht ihnen für den Fall seines Todes Kapsenberg undFrauenburg derart, daß jener Kapsenberg, dieser Frauenburg erhaltensolle. Dem letzteren müsse aber, da Frauenburg weniger wert sei, nochStubeck gegeben werden. Auch der Sohn des unglücklichen Rudolf,Hans Wilhelm, sollte nicht leer ausgehen. Da er nach seinem Vaternichts zu erben hat, soll ihm, sobald er das 20. Jahr erreicht hat,mit Genehmigung des Kaisers die Summe von 100.000 Gulden aus-gezahlt werden. Sollte die Zustimmung des Kaisers nicht zu erhaltensein, so entfällt diese Verpflichtung, aber die beiden Brüder haben ihn
0 Das geht auf das mit Steiersberg verkaufte Hasbach, 1>as Hans vonStubenberg in der Baumkircherfehde zeitweise verloren hatte und auf das diePauliner Eremiten in Neustadt Anspruch erhoben.
2) 1627, Dezember 29. Kopie, steierm. Landesarchiv, Spezialarchiv Seckau.
3) Orig.-Perg., Archiv Nechelheim.
si Konzept, Steir. Landrecht Stubenberg, 227, ddo. 1629, April 2V.