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die Herrschaft seinem Schwager Franz Friedrich Freiherrn zu Herber-stein um 50.000 Gulden und 500 Dukaten Leihkauf anzubietein Aus-genammen feien nur die Zäckelischen und Schrottischen Weingärten zuPettau, die er verschenkt habe.^) Man weiß nicht, wie weit diese Ver-handlungen gediehen. Im Jahre 1609 muß sich Georg der Älterean Georg den Jüngern auf Kapfenberg mit Verkaufsanträgen gewendethaben. Wir erfahren aus den Kaufsbedingungen, die der Kapfenbergerseinem Wurmberger Vetter stellt, die mißliche Lage des letzteren.Georg will 45.000 Gulden bezahlen. Er bewilligt die von jenem ver-langte Bedingung des Wiederkaufes, aber uur für zehn Jahre. WirdWurmberg bis dahin uicht abgelöst, so gilt der Kauf als ewiger Kauf.'Wir erfahren, daß Georg der Altere feinem Vetter über 6000, denVerordneten nahezu 28.500 Gulden schuldet. Er wünscht aber mehr:die Summe von 45.000 Gulden könne nicht ernst gemeint sein.Hans Friedrich von Herberstein habe 55.000 geboten. Die Haupt-sache ist aber, daß er auf einem ewigen Wiederkauf besteht. Er zerstreutdas Bedenken seines Vetters, daß die Herrschaft keine sreieigene, sondernein Lehen ist: Man nimmt einfach von Salzburg und vom Landes-fürsten die Lehensbriefe, dann ist man, so lang dieser Potentat lebt,ganz sicher: „Wollt' deshalb nicht ein Pfund auch nur um einenKreuzer billiger geben. Diese Güter sind alle freistift und leibeigen,wovon man nicht wenig Nutzen hat."^) In den nächsten Briefen legter dem Vetter den Ankauf dringend ans Herz: „Wenn er Wurmbergerst kenne» werde, werde es ihm so lieb sein wie Mureck. Er ist un-willig, daß der Vetter ihm so wenig entgegenkommt. Georg hatte sichvielleicht nicht ganz freiwillig bereits nach einer andern Seite hin fürlängere Zeit gebunden. Als König Matthias — noch war er nichtKaiser — sich in großen Geldnöten befand, hatte ihm Georg die be-deutende Summe von 130.000 Gulden in barem vorgestreckt. Dafürwurden ihm jährlich 8450 Gulden aus dem Rentamt der HerrschaftSteyer angewiesen. Steper wird ihm als Pfand überlassen, er beziehtdavon die Zinsen, die Äurggrafenbesoldung u. f. w. Wohl war gegen-seitige Kündigung auf ein halbes Jahr festgesetzt: aber bei der dauerndenGeldnot des Königs eine Lösung des Vertrags für die nächste Zeit nicht zuerwarten. 6) Ende Juli 1610 leistete Georg die Eidespflicht als Burggrafvon Steyer, die Schuld des Königs war damals bereits auf 140.000 Guldenaufgelaufen. Ilm genügende Geldmittel zu befitzen, ging Georg daran,die wenig einträgliche Herrschaft Frauenburg zu verkaufen. Am22. August 1610 schloß er einen Vertrag mit Paul Freiherrn vonKrausenegg/) wonach dieser die Herrschaft mit einer Herrengült von830 Pfund um die Summe von 90.000 Gulden übernimmt. Hievonsollten 20.000 gleich, 20.000 in drei Monaten, 10.000 durch den Frei-
tz Original, Stubenberg-Archiv, 1603, Mai 23, Gutenhag.
2) Ebenda, Schreiben vom 31/9. Wir ersehen, daß Georg der Alteredamals noch zwei Söhne hatte. Die Stammtafel weist nur einen aus.2) Stubenberg-Archiv, 37/249.50, datumlose Urkunde,tz Ebenda, 30/187.