224
zogen. Das war auch hier der Fall, und das Jahr 1601 wird alsjenes bezeichnet werden müssen, in welchem die Herrschaft zum erstenmalan das Haus Stubenberg gelangte. Mehr Aufklärung in dieser Sachegibt ein Brief Georg Hartmanus, eines Vetters Georgs, an diesen. DerBrief — er ist vom 17. Mai 1602 datiert — spricht von Georg Hartmannsbaldigem Aufbruch nach Böhmen. Man liest da: „Wegen des Pflegersist's nur vom Herzen leid, daß er nicht bleiben kann; denn es könntendort Händel vorgefallen fein, von denen ich nichts weiß." Er sendetzugleich das gefertigte Inventar samt der Bestandbeschreibung; darausist zu entnehmen, daß Geyersberg damals Stubenbergischer Besitz warund die Verwaltung von Georg in die Hände seines Vetters GeorgHartmann gelegt wurde. Aus dem Jahre 1605 liegt uns dann schondas Inventar des Schlosses Geyersberg vor. Unterzeichnet ist es vonRemigius Ebner, der einer Pflegerfamilie des Hauses Stubeuberg an-gehört und neben Haslinger, Niederle u. a. mit zu den Bestengehört, die aus der Schule des alten Wolf hervorgegangen waren.Ebner ist seit dem Ende der Neunzigerjahre der rechte Vertrauensmannder Familie in allen wirtschaftlichen und solchen Fragen, die mit be-sonderer Vorsicht behandelt werden mußten. In den Jahren 1590—1598war ihm die Verwaltung der Pöglschen Gülten und Güter zu Bruckanvertraut und hatte er in den Angelegenheiten der Söhne Hansens vonStubenberg viel zu tun. Er war es wahrscheinlich, der in der Folgedie notwendigen Teilbriefe ausfertigte und in den Land- und Hofrechteudie Rechtsführungen besorgtes) Von Bruck kam er nach Frauenburgund als die protestantischen Pfleger des steirischen Herrenstandes desLandes verwiesen wurden, nach Geyersberg in Böhmen, wo er freilichauch noch die Ausweisung des protestantischen Herrenstandes erlebte.Für Georg war er eine wichtige Hilfskraft. Die nächsten Jahre sindangefüllt mit dem Streit um die ständischen Freiheiten. Das mannhafteund dabei doch stets vom Geiste der Versöhnung getragene AuftretenGeorgs hatte die Folge, daß er selbst in gegnerischen Kreisen An-erkennung fand. Man muß die Schwierigkeit seiner Lage würdigen.Er hatte seine in ihren kirchlichen Anschauungen hedrängten Untertanenzu schützen und konnte sich selbst nicht helfen. Da gab es die mannig-saltigsten Weiterungen mit der Regierung; es kam vor, daß Georgharten Geldstrafen verfielt) Sein braver Schwager Georg Graf Zrinyitritt für ihn bei Ferdinand II. ein: „Wenn sein Schwager", schreibt er,„einen Prädikanten bei sich beherbergt hat, ist es gewiß nicht aus Un-gehorsam gegen den Landessürsten geschehen, sondern weil er ihn frühernicht hinwegschaffen konnte. Ferdinand möge der Dienste des altenWolf gedenken und seine eigenen berücksichtigen. Er bürge für dieständige Treue Georgs." Dieser Bürgschaft bedurfte es gar nicht.Ferdinand II. wußte es selbst am besten, daß er sich auf dessen treue
0 Stubenberg-Archiv, 18/147.
2) Sieh die Akten und Korrespondenzen, II, 216, 238 u. 239 (betrifft denseinerzeit berühmt gewordenen Fall des Prädikanten Paulus Odontius), 240,293, 437, 536, 634/635, 662 u. s. w.