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sind 400 Gulden ausgeworfen. Die Instruktion ist vom 1. Oktoberdatiert: st Wolf hat einmal im Jahre die Lande und die dazu gehörigenlandesfürftlichen Herrschaften abzureiten, Forstmeister, Verwalter undandere Bedienstete zu zitieren, zuzusehen, wie mit allem und jedemgehaust wird, daß niemand ohne sein Wissen in Dienst genommen,Fürsorge für Hegung des Wildes getroffen, entsprechende Instruktionenerlassen und wichtigere Dinge zur Entscheidung an den Hof eingesendetwerden. Wie gegen Waldfrevel und Wilddiebe vorzugehen, wie dieAbödung der ZÜälder zu verhüten, Raubtiere zu vertilgen, Gemsen zuhegen seien, wird dargelegt. In der Nähe der Residenz soll stets einegut gehegte Jagd sein. Wenn der Erzherzog seiner zur Jagd bedürfe,habe er zu erscheinen und sich in allem treulich zu verhalten. Dastat Wolf nach allen Seiten hin; wie denn auch das Bestallungsdekretnicht bloß sein adeliges stattliches Herkommen, sondern auch seine Ehr-barkeit, Erfahrenheit und Geschicklichkeit betont. Wolf wird jetzt dererste Vertrauensmann seines Fürsten; Geschenke, die der Fürst macht,gehen durch seine Hände, st er und sein Bruder Helsen dem Erzherzogin seinen finanziellen Bedrängnissen; als es sich 1566 um die Expedi-tion gegen die Türken handelt, leihen sie ihm auf drei Jahre Geld,ohue Zinsen zu nehmen st) dagegen wird allerdings Hansen vom Kaiserder persönliche Zuzug erlassen; 1568 begleitet Wolf seinen Herrn „aufdie Bayrische Hochzeit".st Bei den Darlehen Wolfs ist zu bemerken, daßer das Geld mitunter selbst erst aus dritter Hand entlehnen muß.Im Jahre 1568 reist Karl II. nach Spanien: das Ende des DonCarlos hat die Welt in Aufregung versetzt. Maximilian II. will klarsehen und Erkundigungen einzuziehen, ist der Zweck der Reise. Bei demvertrauten Verhältnis zwischen dem Erzherzog und Wolf meint Kobenzl:Wolf werde die Reise mitmachen, st Das war nun allerdings nichtrichtig. Karl II. ließ Wolf daheim, und zwar, wie er ihm am 24. Augustschreibt, damit er während seiner spanischen Reise den zurückbleibendenRegimentsräten im Bedarfsfalle mit Rat und Tat zur Seite stehenkönne.st Die Vertrauensstellung, die Wolf bei seinem Herrn einnimmt,bringt es mit sich, daß alle Welt ihn um Vermittlung in ihren Sachen
st Ebenda, Bd. 1a. Gedruckt, Beiträge, XXVIII, 17, nach der Hand-schrift, 325, des steierm. Landesarchivs.
st Als Oberstjägermeister gibt er an die Adelshäuser, in denen Hochzeitgefeiert wird, die fürstlichen Wildpretgeschenke, 1565 dem von Heufsenstein nachKlagenfurt, dem Andreas Straßfelder, 1565 zur Hochzeit der Tochter desMedardns von Trantmannsdorf, dem Christoph von Liechtenstein (der zur Ab-wechslung ein Trinkgeschirr bekommt), dem Sebastian von Windischgrätz, 1567an Georg Seyfried und Hektar von Trüebeneck anläßlich der Hochzeit ihrerSchwester u. s. w.
st Stubenberg-Archiv, 11/72. Hofkammer-Registratur Karls II., Bd. 3,Fol. 37 b; Bd. 2, 170b.
st Stubenberg-Archiv, 8/22.
st IZI aspstlarsrao Vsskra LiZvoria von Aranck ässiclsrio cli vsäsrla clo-msvioa obs visrrvs sk <1' bavsrla poi in oorapnAvia por LpnAim. SchreibenKhobenzls, Stnbenberg-Archiv, 18/143.st Ebenda, 11/72.