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sonst gut zu brauchen gewesen. Seine Briefe und seine zahlreichenInstruktionen für seine Verwalter und Rechtsanwälte sind von einergeradezu unbezwinglichen Logik. So sehr es zu bedauern sein mochte,daß eine so seltene Arbeitskraft nicht die erwünschte Ausnutzung imLandes- und Reichsdienst finden konnte, so vorteilhaft war dies fürsein Haus, dessen Konsolidierung er förmlich als seine Lebensaufgabebetrachtete. Er hat ja das Haus wieder zu dein Glanz emporgehoben,den es vor der unseligen Baumkircherkatastrophe hatte. Allerdings hattedies rasche Emporblühen auch manche Gefahren im Gefolge. Dannwar durch die Praxis der Steuerbehörden dafür gesorgt, daß dieFruchtbäume eines Adelshauses nicht in den Himmel wuchsen. Nie hates hierzulande eine schrecklichere Besteuerung gegeben, als in diesenTagen - der guten alten Zeit. Daß man da 25, 50 Prozent desGesamteinkommens als Steuer nimmt, ist nichts ungewöhnliches. Mannimmt auch die ganze, ja die doppelte Gült: es wird also vorkommenkönnen, daß von dem satierten Einkommen von 4192 Pfund in einemJahr 8384 Pfund oder nach heutigem Geld 268.000 Kronen auSteuern abgeführt werden. Man darf auch nicht sagen, das wird aufdie Untertanen abgewälzt; die Höhe der Überwälzung war fürs ersteoft festgesetzt und hat fürs zweite ihre Grenze in der Leistungsfähigkeitdes Bauers selbst. Wolf hat diese Grenze selbst einmal trefflich be-leuchtet. Es war 1555. Bei seiner Schwäche konnte er selbst nicht mehrin den Landtag gehen. Er schickt seinen Sohn Hans und gibt ihmeine Instruktion für sein Verhalten mit. st Da heißt es: Wenn dasBegehren Seiner Majestät dahin geht, daß man so viel bewillige wiein den letzten drei Jahren, so soll mein Sohn solche große Hilfe nichtbewilligen, denn das ginge über mein und das Vermögen meinerarmen Untertanen. Ich habe in den drei Jahren 22.000 Pfund anSteuern gezahlt. Dies alles und mehr steht mir noch aus. Und daich mein Gut und ineine Gründe nicht ganz veröden lassen wollte,habe ich mir mit der Aufbringung solcher Mittel wehe tun müssen.Dazu sind die Häuser von manchen Untertanen abgebrannt/) andereGründe wurden verhagelt, ich mußte die Bauern zinsfrei lassen, damitsie wieder zu Haus und Hof gelangen — ein Adel der Gesinnungund doch wieder ein glänzendes Zeichen für die tiefe Auffassung seinerStellung als Gutsherr. Wie zu seinen Bauern steht er auch zu denBürgern in den besten Beziehungen/) in besseren noch zu den Stiften,wie Göß und St. Lambrecht, deren Patron er ist. Er hätte in derZeit der großen Geldnot und des ungeheueren Steuerdruckes, in derdie Stifte, um überhaupt bestehen zu können, oft gezwungen waren.
0 Konz., Stubenberg-Archiv, Schub. 13.
st „Verbrannte Güter zahlen erst nach drei Jahren." Sieh die Steuer-bücher zum Jahre 1530. In diesem Jahre werden ihm 21 Pfund 71 Pfennig1 Heller nachgesehen, so daß sein Rest 2096 Pfund 7 Schilling 14 Pfennigbeträgt.
st Am 5. Februar 1526 verleiht er mit seinem Vetter Jörg dem MarkteKapfenberg einen zwölfgliedrigen Rat samt einem Marktrichter.