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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
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eine Erbeinigung zu Gunsten ihrer Töchter geschlossen. Dagegen ließWolf erklären, daß ein derartiges Vermächtnis wider den Landesbrauchund die üblichen Verzichtsbriefe sei; denn hierzulande und auch inÖsterreich sei es Gebrauch, daß sich der weibliche Stamm mit einergeringen Summe Geldes um sein väterliches Erbgut abfertigen lassenund, solange der Mannesstamm lebt, auf das übrige verzichten muß.Das ist aber kein absoluter Verzicht. Durch solche „vermeintliche" Ver-mächtnisse, wie die der drei Brüder, werden ältere Rechte verletzt; esmüßte, sollte das gelten, in der Abfassung von Heiratsbriefen und Ver-zichtsurkunden eine Änderung eintreten, „sonst würde sich kein Weibs-hild eines so geringen Geldes wegen zu einem Verzicht herbeilassen";mit anderen Worten: wenn sie das tun, geschieht es, weil sie erwartendürfen, beim Aussterben des Mannesstammes zu dem ihrigen zu kommen.Es entspann sich nun ein Prozeß, der über 20 Jahre dauerte und denRechtsanwälten mehr Freude bereitete als den Erbanwärtern. WährendRaguitz betonte: „Anna von Perneck hat alles nach ihrem Vater, bisauf ein Stück, über das er besonders verfügte, erhalten und er Wolf-gang von Stubenberg zu der nach Ursula erledigten HerrschaftDachsberg kein Recht", hielt Wolf daran fest, daß „Dachsbergein Perneckisches, nicht ein ,Jungfrau-Ursula-Guü" sei. Wolf erlebteden Ausgang des Prozesses nicht mehr. Zwei Jahre nach seinem Todewurde der Teil, der auf Dachsberg Bezug hat, zu Ungunsten desHauses Stubenberg erledigt, „doch mit dem Anhange, daß die ab-genommene Nutzung, die sie bisher gleich den übrigen Anwärtern ge-habt, samt aufgelaufenen Expensen gegenseitig aufgehoben seien". Wirvernehmen allerdings noch von einer Appellation an die Regierung,„bei der es doch viele gelehrte Doktoren gebe", sind aber über denAusgang aus den Akten nicht unterrichtet. Auch über Perneck selbstnicht, man weiß da nur, daß die Schiebungen im Landrechte noch bisins Jahr 1567 fortdauerten.

So genau wir über das Entstehen des Perneckischen Erbstreitesunterrichtet sind/) so wenig weiß man über den Streit in der An-gelegenheit der vom Hause Winden gelassenen Güter; ein Zusammen-hang mit dem Hause Perneck ist da ebenso möglich, wie ein solchermit Emerberg/) Bezüglich Kranichbergs schreibt Wolfs GeschäftsträgerLienhard Muerer 1548/) „Hier haben Ew. Gnaden den dritten Steinim Schloß, den dritten Fisch im Wasser, den dritten Stamm im Holz."Es war weder Hab- noch Prozeßsucht, was Wolf zu solchem Vorgehenbewog. So langjährige Erfahrung und die Geschichte seines Hausesin den letzten Jahrzehnten hatten ihm die größte Vorsicht in allen

0 Sieh die ältesten von Wolfs Hand selbst noch zusammengestelltenGenealogien in Loserth, Archiv Stubenberg. Veröffentlichungen, XXII. 27/8.

-) Sieh Muchar, VH, 7(1, 173, 134. Auf die übrigen Prozesse, die Wolfin Besilzangelegenheitcn zu führen hatte, kann hier nicht näher eingegangenwerden. Die Materialien sieh Archiv Stubenberg, S. 62ff. Sieh auch Göthin den Mitteilungen, VI, 198.

2) Stubenberg-Archiv, 34/207.