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bergers mit der Tochter des Ortenburgers gepflogen worden sein, denneben damals erteilt kein Geringerer als der Kaiser selbst seinem ge-treuen Wülfing die Bewilligung, aus seinem Eigengut seiner zukünf-tigen Gemahlin Besitzungen als Morgengabe zu verschreibend) Gewißhat bei dieser Verbindung auch die Politik ein Wort mitgesprochen;die nächste Folge sollte wohl der Anschluß des Stubenbergers an denKaiser sein, nicht an den mit diesem verfeindeten Herzog. Wann dieHochzeit gefeiert wurde, ist nicht überliefert. Zu beachten wird abersein, daß Wülfing noch in der Urkunde vom 15. Juli 1240, in welchersich Bischof Heinrich von Seckau mit ihm durch ein Schiedsgerichtüber strittigen Besitz in Passail vergleicht, der „Junge" (xusr), d. h.wohl der noch nicht vogtbare genannt wirdd) Der Schwager Wülfings,Graf Friedrich von Ortenburg, vermählte sich mit Adelheid, derSchwester Meinhards von Tirol, dessen Tochter sich mit Albrecht, demSohne Rudolfs von Habsburg, vermählte. In solcher Weise trat dasHaus Stubenberg in der Folge dem königlichen Hause nahe.
Wülfings Heirat ist aber noch nach einer zweiten Seite hinvon Bedeutung gewesen; er trat nun auch den Grasen von Heun-burg nahe, da seine Gemahlin eine Urenkelin Wilhelms II. vonHeunburg war. Jetzt war Ulrich II. der Vertreter des HausesHeunburg. Vermählt war er mit Agnes, der letzten Babenbergerin,die in der Geschichte des österreichischen Interregnums eine wichtigeRolle spielt.2)
Der Ehe Wülfings mit der Ortenburgerin, „der Gräfin", wiesie in den Hausurkunden, die ihre Person betreffen, kurzweg genanntwird, entsproßten vier Söhne und aller Wahrscheinlichkeit nach einigeTöchter, wenngleich nur von einer einzigen nähere Kunde vorliegt. DieSöhne waren Ulrich — der Name ist eine Erinnerung ebensogut anWülfings Großvater als an den Gurker Bischof Ulrich II., einemOrtenburger —, dann Friedrich, Heinrich und Wülfing. Die genaueKenntnis dieses Verschwägerungs- und Verwandtschaftsverhältnisses mitden Grafen von Ortenburg in Kärnten mag sich in der Folge imStubenbergischen Geschlechte verloren und diese Unkenntnis die Sage ver-anlaßt haben/) daß Wülfing mit einer Prinzessin aus Kärnten ver-mählt gewesen. So grundlos war ja auch die Sage nicht, denn warauch Hermann, der Vater Elisabeths, nur ein Graf, so trug er seineGrasschaft doch nur vom Kaiser und vom Reiche zu Lehen; er wardaher dem Herzog von Kärnten nicht untergeben, sondern unabhängigvon ihm und übte in seiner Grafschaft landesherrliche Rechte aus.
0 Urkb., II, 165.
2) S. 193. Man darf xusr nicht mit der „Jüngere" übersetzen, als hättees damals einen älteren Stubenberg gegeben.
ch Daß das Haus Heunburg "seiner verwandtschaftlichen Beziehungen zuden Stubenbergen eingedenk war, entnimmt man der Urkunde ddo. Bleiburg,2V. April 1288. In dieser kauft Ulrich II. von seinen lieben „vreunden undmagen" 65 Mark Gold und 360 Mark lötiges Silber.
") So Tangl, S. 341.