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Karaus entspringende» Nützlichkeit willen, leicht Nach,ficht haben.
Das Personal betreffend, werden frcylich mehre,«e Räche, vornehmlich Anfangs, erforderlich seyn;aber der Zweck ist für das allgemeine Wohl so wich,«ig, daß die hierzu erforderliche» mehreren Koste»wohlthätig verwandt sind. So sehr groß wird daserforderliche Personal dennoch nicht seyn.
Den Geschäftsgang betreffend, wird es nur er,forderlich seyn, daß der König zuweilen dieser Artvon Areopag präsidirt, und sich wöchentlich einmahldie erheblichsten Beschwerführungen vortragen lässet.
Bey der Untersuchung der Bcschwerführunaendarf aber nicht der gewöhnliche Gang, der der amt,lichen Berichterstattung desjenigen, gegen welchen dieBeschwerführung gerichtet ist. Statt finden. Dennin diesem Falle ist der Beamte nicht Beamter, son,dern Parthey; er muß allerdings vernommen, undmit seiner Verantwortung gehört werden, aber dieseVerantwortung ist kein amtliches Wort, dem amtli,«her Glaube bcyzemeffen werden muß. Jeder dieserVerantwortungen müssen vielmehr die vollständigenActen zum Belege beygefügt werden, wo sich dannleichter beurtheilen lässet, in wie fern die Vcrantwor,tung gegründet ist, oder nicht. Auch darf keine Vor,Meinung für die Handlungsgültigkeit des Beamten,vielmehr das Gegcntheil angenommen werden, weil