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XXIX.
Sind Provinzialge setze nützlich »)?
3??an gründet die Bejahung dieser Frage darauf,daß jede Gegend ihre Eigenthümlichkciten habe, wor,auf auch in Rücksicht der Bestimmung der Rechts/Verhältnisse Rücksicht genommen werben müsse.
Aber fragen wir zurück, worauf gründen sichdiese Verschiedenheiten? Darauf, daß ehcmahls jedeStadt, jede Gemeinde für sich bestehend war, in ge,wisser Rücksicht einen Staat im Staate ausmachte,und jede Stadt ihre eigenen Gesetze sich gab, so wiefrüher jeder Bauer/ und jeder Marker-verein seineWeisthümer als Gesetze für seinen Verein ansähe,und so eine kleine bürgerliche Welt bildete. Jndeß,diese kleinen bürgerlichen Vereine gingen nach undnach zu immer größen Ganzen über, und eine un/zählbare Menge derselben bilden nun Ein Ganzes,einen Staat, worin, soll er wirklich ein Ganzes seyn,nun auch ein Band, einerlei) Ordnung, einerlei, Gc/sehe herrschen müssen. Sonst hatte, und hat hinund wieder auch noch, jede einzelne Stadt ihre eige/
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Geschrieben im März is>6.