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gegen hohe Gebühren eintragen lassen, und sein Ver,mögen offen legen?j
Es gibt zwey Hauptzweige des bürgerlichen Ver,mögens, das liegende und das Mobiliar- und Kapi-tal/Vermögen. Letzteres ist in vielen Staaten be-trächtlicher, als jenes. Ein Staat, dem daran liegt,Gewerbe und Handlung zu befördern, dürfte nichtbloß jenes zum Gegenstände der Versicherung ma-chen, er müßte das Mobiliarvermögen nicht davonausschließen. Warum soll nicht auch eine Handlung,eine Apotheke, eine Fabrik, selbst ein Kapital einGegenstand der Versicherung seyn können? Ja, istnicht zu wünschen, daß sie es überall möchten seynkönnen?
Man sagt, man könne nicht genug für die Si-cherheit der Unterthanen sorgen, und daher im Hy-pothekcnwesen nicht strenge und ins Kleine gehendgenug seyn. Aber wann hat man mehr verloren,da, als wir gar kein förmliches Hvpolhekenwesen,und nur gesetzliche und vertragsmäßige Hypothekenhakten, oder jetzt selbst bey der größten Förmlichkeit?Sind insbesondere der Konkurse weniger, sind sie we-niger kostspielig, sind sie kürzer geworden? Der Kre,dit, das bürgerliche Vertrauen bleibt immer der, fürdas öffentliche Verkehr crspricslichste Maßstab der Si,cheryeit; auf ihm beruht der größere Betrieb und derFlor der Gewerbe. Soll die Sicherheit bloß auf