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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
Seite
107
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XXVII.

Ist es billig, den Verlust der Wittwenund Waisen zu besteuern *)?

Ä5enn den Wittwen und Waisen der Ernährer, derEhemann und Vater scheidet, dann beklagt man inder N-gcl ihren Verlust, der Erlverb hört auf, dasDurchkommen durchs Leben wird Wittwen und Wai,sen schwerer, oft sehr schwer und sauer. Und diesenVerlust wollte man besteuern?

Und dennoch geschiehts. Stempel, Ausmitte,lungskosten des Stempels, und Vormundsschastskostenfressen gewöhnlich ein ziemliches Sümmchen von dem,was noch übrig geblieben ist, für die armen Waisenvorerst Brot zu kaufen. Und mannichmahl scheinenGerichtsperfonen solche Gelegenheiten für Sportulkastsen, Braten zu halten, woran man nicht genug ge-winnen könne. Ist ja besonders da der Zaun nie,brig. Der Menschenfreund seufzet hier. Es gibt inder Welt mit Glut geschriebene Gesetze, und dochwollten die Gesetzgeber nicht mit Blut schreiben.

Ja, wenn Stempel, doch keine für Wittwenund Waisen, und keine Sportuln von Vormundschaf,

Geschrieben im Junv isi6.