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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
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die Sache allen Ständen annehmlich zu machen.Mit Nüchsicht auf diesen Gesichtspunkt hier folgendebescheidene Vorschläge zur Prüfung.

Wer zu den Gefreyten gehören will, muß sichaus seinen Mitteln uniformircn und mit Obere undUntcrgewehr, einer guten Büchse und einem Hirsch,fanger, versehen.

Die Gefreyten haben Ofsicierrang, sind einandergleich, und wählen ihre Vorsie her, nicht Offirie,re, aus ihrer Mitte.

Kein Beamter, die Geistlichen ausgenommen,sind frey von der Waffenehre unter den Gefreuten.

Die Ungcfrcytcn wählen ihre O ficiere aus denGefreyten und zwar unter Einzel, Abstimmung ohneVorschlag. (So werden die Wahlen dem höchstenWahrscheinlichkeitsgrade nach auf die Würdigsten fal,len; wichtig überhaupt, wenn sich das Verhältniszwischen Untergebenen und Vorgesetzten auf Zutrauenund Achtung gründet.)

Die dem Landsturm, nach Weisheit etwa zuzu-theilenden bürgerlichen Dienste in Friedenszcitcn lei,sten die Gefreyten doppelt, die Ungefreyten einfach;jene jedoch unter der Befugniß, für sich einen tüch-tige» Mann zu den Diensten stellen zu können.

Die Gefreyten bilden sich in besondere Com-pagnien (Rotten), und auch die Ungefreyten in be-sondere.