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auf richtiges Maß und Gewicht zu sehen hat, wohl,thatig eingreifen kann und muß, damit nicnmnd, jada« ganze Land nicht durch unvernünftigt AgiotageEinzelner betrogen werde. Es ist Pflicht der Lan,despolizep, den innern Münzwcrth jeder umlaufendenfremden Münzsorte sofort beym Anfange ihrer Gang,barkeit untersuchen zu lassen, und deren Preis imMünzfuße des Landes öffentlich bekannt zu mache»,damit sich jeder vor betrüglicher Agiotage hüten könne.
Wollte aber die Landeepolizey die fremden Münz,sortcn unter ihren innern Werth gegen den Landes,münzfuß setzen und gesetzlich feststellen: so würde daSmehrfache Nachtherlc mit steh führen. Bcp jedersolcher Herabsetzung verlöre das Land de» Betragdieser Herabsetzung, obgleich gegen Wahrheit und Ge,rcchtigkcit; cö würde ohne irgend einen Grund einTheil des LandeLvermügens weggeworfen. Ware jeneHerabsetzung vollends so stark, daß sie unter demGold, und Silberprcise stünde: so würde tue MünzetheilS eingeschmolzen, thcils von den Kapitalisten füreine bessere Zeit als Silber zurückbehalte», theiissonst aus dem Lande geschafft werde». In jedem die,scr Fälle wurde dem Lande ein beträchtlicher Verlustzugefügt, indem demselben ein großer Theil seinerTaujchwaare, des sogenannten nervus rerum g«.renäurullt, entzogen würde. Am verderblichstenaber würde diese Maßregel sepn, wenn bep jener