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XIV.
Einige Gr und federn der Staats»tvirthschaft *).
Es streben im Menschen zwey wechselwirkende Kröf»te, der Hang »ach Genuß, der Hang nach Besitz.Der Genuß regt den Hang nach Besitz. Die Au«»ficht zum Genuß ist Sporn der menschlichen Betrieb»samkeit, des Strebens nach Erwerb. Eben so, werbesitzt, genießt gern. Eins ohne das andere, ganz —-kaum bey wenigen Einzelnen und nur kaum, gehörtwenigstens zur höchst seltenen Ausnahmt.
Dieß muß der Staatswirth bey allen seinenMaßregeln vor Augen haben; es liegt hierin eineGrundfeder, ein Hebel. Es bildet sich daraus dieGrundregel: so wenig als möglich den Besitz,aber auch den Genuß, physisch (im Acußerndes Menschen) zu erschweren.
Je mehr Bedürfnisse, desto größer der Spornzur Erwcrbsthätigkcit; daher mit steigenden Bedürfenissen so viel mehr Streben/ eine Rücksicht, demLuxus objektiv (an und für sich) keinen Vorwurf zumachen.
*) Geschrieben im May I8l6.