s3
Der lrte Artikel erregt dem Vaterlandsfrenndteine Besorgnis?, nähmlich daß die darin enthalteneBestimmung de» deutschen Bund, genau genommen,in alle Hauskricge der größern Bundesfürsten Oestereich-, Preußens, Dänemarks, Hollands zieht. Dennbcy Kriegen dieser Machte wegen ihrer übrigen Erbelande werden anci) deren, zum deutschen Bunde geehörige Staaten gefährdet. Bei) Verthcidigungskrie/gen jener Staaten ist nun freylich jeden Falls derAnthcil des Bundes, genau genommen, unvermcidelieh, weil der Angriff der nicht deutschen Provinzenauf die deutschen rüekwirkt; aber daß sich das auchauf die Angriffskriege des Einzelnen herüberzieht,wird für Deutschland immer ein trauriges Ereignißseyn. Besser dann, alle ihre übrigen Staaten gingenmit in den Bund über, und der Angriffskrieg würdegesetzlich ausgeschlossen. Nach eben diesem Artikelsoll „nach cinmahl erklärtem Dundcskriege" kein Mit,glicd einseitige Unterhandlungen mit dem Feinde ein,gehen dürfen. Aber wie, wenn vor dessen Erklärungeinseitige Bündnisse geschlossen worden, werden diesedann ipso jurs als aufgehoben angesehen?
An einer Bestimmung über die Vollziehung derBundesordnung und der Austrägal/Urtheile fehlt esgänzlich. Das einzige Vollstrcckungsmittcl scheint hierdir Einführung einer Achtscrklärung, und in demFalle die Entbindung der Unterthanen von ihrer Un«