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IV.
Einige bescheidene Bemerkungen, dl«deusche Bundesakte vom 8tcn Juny.18 l 5 betreffend
Einem stillen Beobachter sey es erlaubt, etliche Be,Merklingen über einige Bestimmungen der deutschenBundesakce laut werden zu lass n.
Im 7ten Artikel heißt es: „Wo es aber aufAnnahme und Abänderung der Grundgesetze, auf or/ganischc DundeSeinrichtungm, jurs «inZulorum oderNeligionsangclegenheiten ankommt, kann weder in derengeren Versammlung, noch im Pleno ein Beschlußdurch Stimmenmehrheit gefaßt werden."
Auf diese Art hat aber ein jeder, auch der ge,ringstc, bcy jenen Gegenständen ein Velo, und wieschwierig wird es scyn, eine völlige Stimmen - Eini,zung z» erhalten; ja käst scheint es, daß bei) pünktlie«her Anwendung jener Bestimmung der Bond nie zurWirklichkeit gedeihen könnte. Selbst die Bestimmung,wornach die Mehrheit von drei) Vicnheilcn im Ple,no erforderlich ist, scheint sehr nachtheilig. Besser
Geschrieben im Octvber iziz.