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«in freyes Athemhohlen gewährt haben. Nachherlassen sic h jene Scharten leicht auswetzen; jetzt drückt 'Sden Geist nieder, und verseht ihn in eine dumpfeStimmung,
Was die Verfassungen betrifft, so dürfen wirdeswegen nicht zögern, um gleich das Vollkommenstezu geben; dazu gehört Zeit und vielseitige Erwägung.Aber die Völker müssen den Anfang dazu sehen, dasist vorläufig genug; dieser Anfang jedoch muß sich inliberalen Formen zeigen. Das Ganze, was geschieht,ist interimistisch, und für die Vollendung der Verfas,sung wird ein Zeitraum von mehreren Jahren gesetzt.Nur das möchre hierbei) doch ja nicht übersehen wer,den, das nicht die Fürsten die Form der Gnade undder Gesetzgebung hier wählen; lassen sie die Völkersehen, daß sie von wirklichem Streben nach dem Gu,tcn und Verständigen ausgehen, und daß sie eine fe,sie Gesetzlichkeit wollen, eben weil sie das Gute undVerständige ist. — Auch kann hier um deswillennicht von Gesetz, sondern von gegenseitigem Vertragedie Rede siyn, weil sonst der Fürsten eigene Absichtnicht erreicht werden würde, nähmlich die, ihrenNachkommen und ihren Völkern eine glückliche Zu,kunft zu sichern: ein Gesetz kann der Gesetzgeber auf,heben, also könnten auch ihre Nachfolger die, als Gr,setz? gegebenen und ertheilten Landesverfassungen nachBeliebe» aufheben, und kein Recht garantirte sie.