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ist dabey zu bemerken, daß dem Unterthanen Ziegelbauer, welcher dichthinter mir stand, durch Zufall das Gewehr losgieng, wodurch aber Nie-mand beschädigt wurde.
Es war bcy dieser Widersezlichkeit der jenseitigen Mannschaft Pflichtder Selbst-Erhaltung, sie zu entwaffnen. Als aber der p. Diedel mirsein Ehrenwort gab, daß er sich nun ganz ruhig verhalten und ohneweiters sich zurükziehen wolle, so gab man die Gewehre zurük, woraufauch auf der Stelle der Abzug nach Kirchberg erfolgte.
Jetzt begab ich mich von Dünsbach ans nach Brachbach, und zwarmit sämmtlicher Mannschaft, weil ich unterdessen erfahren hatte, daßdie in der umliegenden Gegend einquartirten Soldaten aufgebotenworden sehen.
Als wir zu Brachbach ankamen, hatten die dortselbst postirten dreiMann, dem Vernehmen nach, das an des Orts-Vorstehers Haus afsigirtcPatent selbst herabgcnommen, händigten es dem hiesigen Amtsdiener aus,und begaben sich auf das diesseitige Zumuthen ganz gutwillig aus demOrt. Auch der Brachbacher Gemeinde wurde die hochherrschaftliche Weisungin dem dasigen Wirthshause publizirt. Dieses geschah Abends ungefährum sieben Uhr. Worauf wir wieder zurück nach Morstein giengen.
Morstein, den 31. Dezember 1803.
Das mehrfach erwähnte, bündige „Dekret an das Amt Morstein"lautete:
Wir geben unserem Amte Morstein auf die erstattete Anzeigevon dem Fürstlich Hohenlohe-Kirchbergischen Einfalle in unser Ritterguth,hiemit zu erkennen, daß es das affigirte Patent unverzüglich abnehmen,den sämmtlich Eingehörigen aber öffentlich bekannt machen solle, wie dievermeintliche Besizergreifung als eine null und nichtige reichsgesezwidrigeHandlung zu betrachten seh, sich derohalben Niemand an dieselbe zukehren habe, und daß man bey etwa wiederholten Eingriffen in unserereichskündige Jmmediäts-llura Gewalt mit Gewalt vertreiben werde.Das Amt hat auch alle nöthige Vorkehrungen zu einem ernsthaftenWiderstand bei wiederholten Versuchen zu machen; Insbesondere abergegenwärtiges Protestations-Schreiben nach Oehringen, mit dem abge-nommenen Patent durch einen Expressen weiter zu befördern.
vsorstuin den 29. Dezember 1803 mit den Unterschriften derFreiherren Julius, Ernst, Alexander und Wilhelm v. Crailsheim.
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