von Crailsheim, welche die Stammmutter des ganzen jetzt lebendenvon Crailsheimschen Geschlechtes ist. (Ueber die genauen Bestim-mungen und deren Aenderungen siehe Handbuch der Frhrl. von Crails-heimschen Gesamtfamilie von Sigmund Freiherr von CrailsheimS. 19 ff.)
Agnes Freifräulein von Crailsheim, stiftete im November1887, genehmigt am 20. März 1895, eine Summe von 85 400 M.,aus deren Zinsen eine Präbende zu 300 M. an ein Fräulein von Crails-heim, welches aus dem Mannesstamme des K. RegierungsdirektorsFeodor Freiherrn von Crailsheim und seiner Söhne abstammt. Be-werberin muß das erste Lebensjahr überschritten haben. Aeltere Be-werberin hat vor der jüngeren in Genuß zu treten; ferner sollen zweiWitwenpräbenden zu je 200 M. an dürftige adelige, in Bayern wohnendeprotestantische Witwen, deren Gatten dem bayerischen Adel angehörten,und mehrere Fräuleinspräbenden — im Jahre 1903 sieben — zu 200 M.und 300 M. an bedürftige, vaterlose, adelige protestantische Fräuleins,welche das 18. Lebensjahr überschritten haben, in Bayern wohnen unddas bayerische Jndigenat besitzen, auch nicht schon im Genuß einer denJahrcsbetrag von 300 M. übersteigenden Präbende sich befinden, ausbezahltwerden. Bewerberinnen aus der Frhrl. von Crailsheimschen Familiehaben den Vorzug. (Näheres siehe bei Agnes von Crailsheim.)