20. Lchenswesen und von den Herren von Crailsheimbesessene Lehen.
Das Lehenswesen, welches sich zur Zeit der Karolinger entwickelte,entstand dadurch, daß anfangs nur die Könige und später auch andereFürsten, Dynasten, Grafen und sonstige weltliche und geistliche GroßeEigentum an freie Leute zur Nutznießung übergaben, dagegen aber vondeu Nutznießern gewisse Dienste im Heere, bei Hofe oder sonstige Pflicht-leistungen verlangten. Anfangs war das Lehen rein persönlicher Natur,mit der Zeit aber begann dasselbe sich zu vererben und konnte sogarvon den Leheusträgern mit Zustimmung der Lehensherren verkauft werden.Dadurch gewann der Lehensbesitz immer mehr den Charakter von Eigentumdes Lehensträgers, so daß man schließlich die den Vasallen zustehende Be-rechtigung als nutzbares Eigentum (äomiuium utile) und das Recht deseigentlichen Eigentümers, welches sich immer mehr mit diesem vermischte,als Obereigentum (äomiuium äirootum) zu bezeichnen Pflegte. Durch diedeutschen Grundrechte von 1848 wurde schließlich bestimmt, daß allerLehensverband aufzuheben sei.
Die Herren von Crailsheim hatten von der frühesten Zeit anviele Lehen als Lehensträger, mit welchen sie aber fast ausschließlich nichtaus erster Hand erst belehnt wurden, und für welche sie nicht erst umdie Aufnahme in den Lehensverband bei einem Lehensherrn nachsuchten,indem sie vielmehr in den Besitz dieser Lehen durch Kauf von schon inLehensverband stehendem Lehenseigentum gelangten, wodurch sie sich zuLehensträgern und Vasallen mehrerer Lehensherren machten.
Im nachfolgenden wollen wir Lehensstücke aufzählen, in deren Besitzdie Herren von Crailsheim sich befanden, wollen aber gleich bemerken,daß wir dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit machen.