Druckschrift 
10 (1828)
Entstehung
Seite
304
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?V4 Bon weltlicher Obrigkeit.

machte sie wieder zu Ehren, und strafte also die Untugend rechtFürstlich.

Siehe, ein solch Urtheil hätte ihm kein Pabst, kein Jurist,noch kein Buch geben mögen; sondern es ist aus freyer Vernunftüber alle Bücher und Recht gesprungen, so sein, daß es jedermannbilligen muß, und bey sich selbst findet im Hertzen geschrieben,daß also recht sey. Desgleichen schreibt auch St. Augustin inhierin. Doin. in inonte: Darum sollte man geschriebene Rechteunter der Vernunft halten, daraus sie doch gequollen sind, alsaus dem Rechtsbrunnen, und nicht den Brunnen an seineFlüßlein binden, und die Vernunft mir Buchstaben gefangenführen.