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Kants). — Auf ahnliche Art entspricht dem Wil-lesinne das Begehrungsvermögen im wei-tern Sinne, und entsprechen den, an der Funk-tion des Willesinns thatigen, Gefühlen bestimmteVermögen, nemlich (wie oben): Dem Gefühle desWahren, das Erkenntnißvermögen im en-gern Sinne, dem Gefühle des Schönen so wiedem Gefühle des Guten das Gefühls vermö-gen (im Sinne Kants).